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Gesundheitszeugnis für Auslandaufenthalte von Hunden/Katzen

Beschreibung

Für alle im privaten Reiseverkehr mitgeführten Hunde, Katzen und Frettchen gelten EU-einheitliche verbindliche Bestimmungen zum Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis, das die Voraussetzungen für Reisen innerhalb der EU sowie in Drittländer erfüllt.

  • Anmeldeformular
  • Impfpass/EU-Heimtierausweis des Tieres
  • Bei Drittlandreisen: Vordruck der gewünschten Gesundheitsbescheinigung des Ziellandes
    Tollwut-Antikörpertiternachweis (falls erforderlich)

Die Gesundheitsbescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Tagen und sollte möglichst kurzfristig vor Reiseantritt ausgestellt werden.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen der Zielländer sind auf den Homepages der Konsulate oder Botschaften der jeweiligen Länder nachzulesen. Auch Reisegesellschaften können Auskünfte erteilen.

Bei Reisen in Drittstaaten liegt es in der alleinigen Verantwortung des Tierhalters, das benötigte Vorgabeformular zu ermitteln und zu besorgen. Weitere Auskünfte erhält man in den Grenzkontrollstellen des Einreiselandes.

  • Für Reisen innerhalb der EU: Mikrochip, Tollwutschutzimpfung, EU-Heimtierausweis

  • Für die Rückreise in die EU: regelmäßige Tollwutimpfung, eventuell Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper (Titer > 0,5 IE)

  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis

Für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses fällt eine Gebühr von 35,00 € an.