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Eingabe einer Tierschutzbeschwerde/ -anzeige

Beschreibung

Haben Sie einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung im Rhein-Erft-Kreis beobachtet oder einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht, können Sie uns dies anzeigen. Ihre Anzeige wird vom Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises entgegengenommen, die Tierhaltungen werden kontrolliert und erforderliche Maßnahmen werden veranlasst.
Sie können Ihre Anzeige schriftlich, telefonisch sowie online über das Online-Formular (siehe rechts) abgeben.

Tierschutzgesetzes (TierSchG)

Für eine Tierschutzanzeige sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift (anonym auf Wunsch möglich)
  • Name und vollständige Anschrift des Tierhalters
  • Ort der Tierhaltung (im Außenbereich bitte mit Koordinaten oder möglichst genauer Beschreibung)
  • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Angaben zum Vorfall (Ort, Zeit, Art und Ablauf)
  • Beweise (z. B. Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
    Zeugen (mit Anschrift)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Datenschutzgründen keine Auskünfte zu den durchgeführten Kontrollen erteilt werden können.

Gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen