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Beschäftigungsverhältnisse Bewachungsunternehmen

Beschreibung

Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese seit dem 01.06.2019 vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ausschließlich online anmelden.

§34a Abs.6 GewO

Onlinedienstleistung

Zuständige Kontaktpersonen