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Transport von Pferden innerhalb der EU
Beschreibung
Werden Pferde oder Ponys aus dem Rhein-Erft-Kreis in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht, z. B. aufgrund eines Verkaufs, zur Teilnahme an Turnieren oder zur Fahrt in den Urlaub, benötigen sie ein amtstierärztliches Gesundheitsattest.
Die Ausstellung eines solchen Attestes muss von Ihnen beim Veterinäramt beantragt werden. Wird im Rahmen einer amtstierärztlichen Untersuchung festgestellt, dass ihr Pferd gesund, frei von übertragen Krankheiten und transportfähig ist, bekommen Sie das Attest ausgehändigt.
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (BmTierSSchV)
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport
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Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten (Formular zum Download)
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Am Tag der Abfertigung: Equidenpass
Aus organisatorischen Gründen muss die Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten bis spätestens 3 Werktage vor Abfahrt erfolgen.
Nach Einreichen der Anmeldeunterlagen setzen sich die amtlichen Tierärzte des Rhein-Erft-Kreises zwecks Absprache eines Abfertigungstermins mit Ihnen in Verbindung.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Attest | $kosten.typ | zwischen 60,00 und 150,00 EUR | Die Gebühren setzen sich zusammen aus den Kosten für das Gesundheitszeugnis, den Fahrtkosten und ggf. den Kosten für eine Eingabe in TRACES |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13955
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