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Tiergesundheitsbescheinigung für Pferde (internationaler Transport)

Beschreibung

Pferde (und sonstige Equiden), die außerhalb des Landes transportiert werden sollen (z. B. Verkauf, internationales Turnier oder Urlaubsreise), benötigen eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES-Zertifikat).

Dieses wird im TRACES-System (Trade Control and Expert System), einem digitalen Kontrollsystem für sicheren und nachvollziehbaren Tier- und Warenverkehr, hinterlegt. Sie dokumentiert Gesundheit, Seuchenfreiheit und Transportfähigkeit des Pferdes sowie den Transportweg.TRACES-Gesundheitsbescheinigungen sind in der Regel 10 Tage gültig und gelten nur für den im Dokument benannten Weg zwischen Herkunfts- und Bestimmungsort. Für die Rückreise nach Deutschland ist grundsätzlich eine neue TRACES-Gesundheitsbescheinigung bei der jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes zu beantragen.

Bei Turnierpferden mit spezieller FN-Lizenz im Equidenpass kann die Gültigkeit auf 30 Tage verlängert werden.


Für den internationalen Transport müssen Pferde eindeutig identifizierbar sein. Neben dem Equidenpass ist eine Kennzeichnung mit Mikrochip nach EU-Recht erforderlich. Da Pferde nur zu im TRACES-System hinterlegten Bestimmungsorten transportiert werden dürfen, wird zur zügigen Bearbeitung des Antrags um Angabe der TRACES-Nummer des Bestimmungsbetriebs gebeten (bitte vor Antragstellung beim Betrieb erfragen).

  • Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten (Online-Antrag)

  • Am Tag der Abfertigung: Equidenpass

Aus organisatorischen Gründen muss die Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten bis spätestens 4 Werktage vor Abfahrt erfolgen.

Nach Eingang Ihres Antrages setzen sich die amtlichen Tierärzte des Rhein-Erft-Kreises zwecks Absprache eines Abfertigungstermins mit Ihnen in Verbindung.

Name Typ Kosten
Grundgebühr Gebuehr 50,00 EUR
Erstellung der TRACES-Meldung Gebuehr 21,00 EUR
Fahrtkostenpauschale Keine Angabe 20,00 EUR

Die Gebühren für die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

Die Gebühren für die Abfertigung eines Pferdes betragen:

  • Grundgebühr 50 EURO
  • Erstellung der TRACES-Meldung 21 EURO
  • zuzüglich Fahrtkostenpauschale 20 EURO

Zuständige Einrichtungen

Hinweis

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