Tiergesundheitsbescheinigung für Pferde (internationaler Transport)
Beschreibung
Pferde (und sonstige Equiden), die außerhalb des Landes transportiert werden sollen (z. B. Verkauf, internationales Turnier oder Urlaubsreise), benötigen eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung (TRACES-Zertifikat).
Dieses wird im TRACES-System (Trade Control and Expert System), einem digitalen Kontrollsystem für sicheren und nachvollziehbaren Tier- und Warenverkehr, hinterlegt. Sie dokumentiert Gesundheit, Seuchenfreiheit und Transportfähigkeit des Pferdes sowie den Transportweg.TRACES-Gesundheitsbescheinigungen sind in der Regel 10 Tage gültig und gelten nur für den im Dokument benannten Weg zwischen Herkunfts- und Bestimmungsort. Für die Rückreise nach Deutschland ist grundsätzlich eine neue TRACES-Gesundheitsbescheinigung bei der jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes zu beantragen.
Bei Turnierpferden mit spezieller FN-Lizenz im Equidenpass kann die Gültigkeit auf 30 Tage verlängert werden.
Für den internationalen Transport müssen Pferde eindeutig identifizierbar sein. Neben dem Equidenpass ist eine Kennzeichnung mit Mikrochip nach EU-Recht erforderlich. Da Pferde nur zu im TRACES-System hinterlegten Bestimmungsorten transportiert werden dürfen, wird zur zügigen Bearbeitung des Antrags um Angabe der TRACES-Nummer des Bestimmungsbetriebs gebeten (bitte vor Antragstellung beim Betrieb erfragen).
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Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten (Online-Antrag)
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Am Tag der Abfertigung: Equidenpass
Aus organisatorischen Gründen muss die Anmeldung zur Abfertigung von Pferdetransporten bis spätestens 4 Werktage vor Abfahrt erfolgen.
Nach Eingang Ihres Antrages setzen sich die amtlichen Tierärzte des Rhein-Erft-Kreises zwecks Absprache eines Abfertigungstermins mit Ihnen in Verbindung.
| Name | Typ | Kosten |
|---|---|---|
| Grundgebühr | Gebuehr | 50,00 EUR |
| Erstellung der TRACES-Meldung | Gebuehr | 21,00 EUR |
| Fahrtkostenpauschale | Keine Angabe | 20,00 EUR |
Die Gebühren für die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Die Gebühren für die Abfertigung eines Pferdes betragen:
- Grundgebühr 50 EURO
- Erstellung der TRACES-Meldung 21 EURO
- zuzüglich Fahrtkostenpauschale 20 EURO
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
39@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Tierschutz/Tiergesundheit
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
39@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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