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Reitplaketten
Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ist verpflichtet, eine Reitabgabe zu zahlen, die ausschließlich für die Unterhaltung der Reitwege verwendet wird. Zum Nachweis der gezahlten Abgabe werden Reitkennzeichen vergeben, die mit der jeweiligen Jahresplakette versehen werden.
- Name, Vorname
- Anschrift
des Antragstellers
Es darf erst ausgeritten werden, wenn der Reiter Reitkennzeichen und Plaketten erhalten hat.
Der Antragsteller erhält ein Kassenzeichen und überweist den jeweiligen Betrag. Nach Geldeingang werden die Unterlagen versandt. In den Folgejahren können die Reiter nach schriftlicher Aufforderung im Dezember den Betrag für das nächste Jahr bezahlen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Neuanmeldung privates Pferd | $kosten.typ | 44,28 EUR | 25 Euro Reitabgabe, 10 Euro Verwaltungsgebühr und 9,28 Euro Auslagen (Kennzeichen und Plaketten) |
Neuanmeldung gewerbliches Pferd | $kosten.typ | 94,28 EUR | 75 Euro Reitabgabe, 10 Euro Verwaltungsgebühr und 9,28 Euro Auslagen (Kennzeichen und Plaketten) |
Jährliche Verlängerung privates Pferd | $kosten.typ | 30,28 EUR | 25 Euro Reitabgabe, 5 Euro Verwaltungsgebühr und 0,28 Euro Auslagen (Kennzeichen und Plaketten) |
Jährliche Verlängerung gewerbliches Pferd | $kosten.typ | 80,28 EUR | 75 Euro Reitabgabe, 5 Euro Verwaltungsgebühr und 0,28 Euro Auslagen (nur Plaketten) |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kreisentwicklung, Naturschutz und Klimafolgenanpassung Kreisplanung und Naturschutz
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- E-Mail:
61@rhein-erft-kreis.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02271 83-16119
-
E-Mail: sylvia.puetz@rhein-erft-kreis.de
-
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-
Profil: Link
-
Telefon: 02271 83-16131
-
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