Wartungsarbeiten

BIS: Suche und Detail

Reitplaketten

Beschreibung

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ist verpflichtet, eine Reitabgabe zu zahlen, die ausschließlich für die Unterhaltung der Reitwege verwendet wird. Zum Nachweis der gezahlten Abgabe werden Reitkennzeichen vergeben, die mit der jeweiligen Jahresplakette versehen werden.
  • Name, Vorname
  • Anschrift

des Antragstellers

Es darf erst ausgeritten werden, wenn der Reiter Reitkennzeichen und Plaketten erhalten hat.

Der Antragsteller erhält ein Kassenzeichen und überweist den jeweiligen Betrag. Nach Geldeingang werden die Unterlagen versandt. In den Folgejahren können die Reiter nach schriftlicher Aufforderung im Dezember den Betrag für das nächste Jahr bezahlen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Neuanmeldung privates Pferd Keine Angabe 44,28 EUR 25 Euro Reitabgabe, 10 Euro Verwaltungsgebühr und 9,28 Euro Auslagen (Kennzeichen und Plaketten)
Neuanmeldung gewerbliches Pferd Keine Angabe 94,28 EUR 75 Euro Reitabgabe, 10 Euro Verwaltungsgebühr und 9,28 Euro Auslagen (Kennzeichen und Plaketten)
Jährliche Verlängerung privates Pferd Keine Angabe 30,28 EUR 25 Euro Reitabgabe, 5 Euro Verwaltungsgebühr und 0,28 Euro Auslagen (Kennzeichen und Plaketten)
Jährliche Verlängerung gewerbliches Pferd Keine Angabe 80,28 EUR 75 Euro Reitabgabe, 5 Euro Verwaltungsgebühr und 0,28 Euro Auslagen (nur Plaketten)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Kontaktpersonen

Hinweis

Hinweis: Für unsere Onlinedienste genügt die Registrierung mit E-Mail und Passwort über die BundID.
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
Mehr zur Registrierung über BundID erfahren