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Infektionsschutzbelehrung

Beschreibung

Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Die hierfür erforderliche Belehrung erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt in Form einer Online-Belehrung. Mit der technischen Durchführung der Belehrungen ist die amanzii GmbH beauftragt.

§§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

  • Gültige Ausweisdokumente, z.B. Personalausweis, Reisepass

Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt darf vor Beginn der erstmaligen Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein und findet einmalig statt.

Die Belehrungsbescheinigungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes sind unbefristet gültig.

Die erforderlichen Folgebelehrungen sind durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre zu veranlassen.

Welcher Personenkreis?

Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln an. Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung sowie Spülkräfte.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen? 

Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version in anderen Sprachen wählen.

Gelten besondere Regelungen für minderjährige Teilnehmer?

Um den Kurs buchen zu können, müssen minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer die E-Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten hinterlegen, um mit einer Bestätigung an dem Kurs teilnehmen zu können.

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden? 

Über den Button "Onlinedienstleistung" oben rechts können Sie sich online einen Kurs buchen.

Kann ich eine Zweitschrift bekommen?

Zweitschriften können nur unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 02271-83-15381 oder 02271-83-15389 mittwochs abgeholt werden. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist kostenpflichtig und beläuft sich auf 12,-€.

Die Belehrung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Belehrung beträgt 25,00 Euro.

Zweitschrift: 12 €

Ausnahme:
Erfolgt die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für eine schulische Maßnahme (z.B. Schulpraktika) dann beträgt die Gebühr 5,00 Euro.
In beiden Fällen muss eine Bestätigung der Organisation/Schule mit einer kurzen Erläuterung bei der LUMOS IfSG (amanzii GmbH) zur Anmeldung hochgeladen werden. Die Ermäßigung wird nach dem Buchungsvorgang sofort verrechnet.

WICHTIGER HINWEIS!
Damit der entsprechende Gutscheincode eingelöst werden kann, benötigen Sie von uns eine Bestätigung. Dies erfolgt schnellstmöglich, woraufhin Sie mit der Buchung des Kurses fortfahren können.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Hinweis

Hinweis: Für unsere Onlinedienste genügt die Registrierung mit E-Mail und Passwort über die BundID.
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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