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Transport nicht gefährlicher Abfälle
Beschreibung
Der gewerbliche Transport von gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, der gewerbliche Transport von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigebedürftig. Ab dem 01.06.2014 ist auch der nicht gewerbliche Transport von Abfällen anzeigebedürftig soweit in der Regel mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle im Jahr transportiert werden.
Hat das Unternehmen seinen Hauptsitz im Rhein-Erft-Kreis, so ist in der Regel das Amt für technischen Umweltschutz beim Rhein-Erft-Kreis für die Entgegennahme der Anzeige zuständig. Es muss eine entsprechende Anzeige eingereicht werden.
- Anzeige ggf. mit folgenden Unterlagen:
Firmenbezogene Unterlagen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen)
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat (soweit vorhanden)
- EMAS-Registrierungsurkunde (sofern entsprechend registriert)
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage einer vollständigen Anzeige etwa innerhalb einer Woche
Sollten im Rahmen der Abfalltransporte auch gewerbliche bzw. gemeinnützige Abfallsammlungen (z.B. Schrottsammlungen) durchgeführt werden, so ist hierfür weiterhin eine Anzeige gem. § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich.
Name | Typ | Kosten |
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Bestätigung der Anzeige | Gebuehr | 50,00 EUR |
Neuvergabe Beförderernummer | Gebuehr | 50,00 EUR |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für technischen Umweltschutz Abfallwirtschaft/Bodenschutz/Abgrabungen
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-17071 - E-Mail:
info@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17055
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17068
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-17072
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