Transport nicht gefährlicher Abfälle

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Transport nicht gefährlicher Abfälle

Beschreibung

Der gewerbliche Transport von gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, der gewerbliche Transport von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigebedürftig. Ab dem 01.06.2014 ist auch der nicht gewerbliche Transport von Abfällen anzeigebedürftig soweit in der Regel mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle im Jahr transportiert werden.
Hat das Unternehmen seinen Hauptsitz im Rhein-Erft-Kreis, so ist in der Regel das Amt für technischen Umweltschutz beim Rhein-Erft-Kreis für die Entgegennahme der Anzeige zuständig. Es muss eine entsprechende Anzeige eingereicht werden.
  • Anzeige ggf. mit folgenden Unterlagen:

Firmenbezogene Unterlagen:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen)
  • Entsorgungsfachbetriebszertifikat (soweit vorhanden)
  • EMAS-Registrierungsurkunde (sofern entsprechend registriert)

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage einer vollständigen Anzeige etwa innerhalb einer Woche

Sollten im Rahmen der Abfalltransporte auch gewerbliche bzw. gemeinnützige Abfallsammlungen (z.B. Schrottsammlungen) durchgeführt werden, so ist hierfür weiterhin eine Anzeige gem. § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich.

Name Typ Kosten
Bestätigung der Anzeige Gebuehr 50,00 EUR
Neuvergabe Beförderernummer Gebuehr 50,00 EUR

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen