VRS-Schüler-Ticket im Abonnement

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

VRS-Schüler-Ticket im Abonnement

Beschreibung

Schüler und Studierende können im VRS-Gebiet günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Teilweise sogar im erweiterten VRS-Gebiet oder mit entsprechendem Aufpreis in angrenzenden Gebieten. Je nach Zeitticket oder Abonnement können Sie auch vergünstigte Anschlusstickets kaufen.

Der Antrag für das VRS-Schüler-Ticket der REVG ist ausgefüllt und unterschrieben in der Schule abzugeben.

Der Antrag gilt insbesondere für die Berufskollegs im Rhein-Erft-Kreis.

Sollten Sie außerhalb des Rhein-Erft-Kreises wohnen und möchten ein Berufskolleg im Rhein-Erft-Kreis besuchen, schicken Sie bitte die Bestätigung der nächstgelegenen Schule an die Schulverwaltung Ihres Kreises, bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (z.B. Bonn & Köln) und lassen das Schreiben dort ausfüllen. Fügen Sie die Bestätigung dem Antrag bei.

Schülerticket

Antragsvordrucke für das SchülerTicket sind erhältlich unter www.revg.de oder in den Schulsekretariaten.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben und wird über den Schulträger an die REVG (Verkehrsträger) weitergeleitet.

Das Schülerticket wird dem Schüler unmittelbar über den Verkehrsträger zugestellt.

Schülerfahrkostenerstattung

Antragsvordrucke sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird über die Schulsekretariate an den Schulträger weitergeleitet.

Schülerfahrkostenerstattung

Ein Antrag auf Fahrkostenerstattung kann bis drei Monate nach Ablauf eines Schuljahres (31.10.) gestellt werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel des Schulsekretariates.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen