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Medikamente/ Betäubungsmittel mitführen

Beschreibung

Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln sind gesetzliche Regelungen zu beachten:
Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise (bis zu max. 30 Tage) angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist dann eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Diese Bescheinigung muss vom Amt beglaubigt werden.

Personalausweis/Reisepass von der betreffenden Person /Kind und der Person, die im Amt vorbei kommt und die Beglaubigung entgegen nimmt.

Vom behandelnden Arzt bereits vollständig ausgefülltes Formular (Beachten: Es gibt je nach Reiseland 2 unterschiedliche Formulare)

Die Antragstellung auf die Ausstellung der Bescheinigung ist frühestens 30 Tage vor Reiseantritt beim behandelnden Arzt/Hausarzt möglich.

Die Bescheinigung ist längstens 30 Tage nach Ausstellung durch den behandelnden Arzt gültig.

Am Tag des Termins bei korrekt und vollständig ausgefüllter Bescheinigung erfolgt die sofortige Beglaubigung.

Wo erhalte ich die Bescheinigung?

Für alle Länder, Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens
(zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) unter Punkt 2.: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

Für Nicht-Schengener Raum, also andere Länder unter Punkt 3.:

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

Wer erteilt die Beglaubigung und wo erhalte ich sie?

Die Beglaubigung wird ausschließlich im Kreishaus Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, nach vorheriger Terminabsprache erteilt.

Wie lange im Voraus kann ich die Ausstellung der Bescheinigung verlangen?

Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung können frühestens 30 Tage vor Reiseantritt beim behandelnden Arzt gestellt werden.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist längstens 30 Tage ab Ausstellung durch den behandelnden Arzt gültig.

Wo erhalte ich Bescheinigungen für Staaten außerhalb des Schengenraums?

Auskünfte hierzu erteilt das Auswärtige Amt unter der Telefonnummer 030/5000-2000 oder unter www.auswaertiges-amt.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Aber:  Termine werden grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.

Neben der vom Hausarzt oder vom behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung bringen Sie bitte zu dem Termin Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und das Betäubungsmittelrezept bzw. eine Kopie des Betäubungsmittelrezeptes mit. Benötigt ein Angehöriger die Bescheinigung, z.B. ein Kind, benötigen wir zwingend die Ausweispapiere vom Angehörigen/der Person, die zum Termin erscheint und die der betroffenen Person, also der das Medikament einnimmt!

Termin nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!

Name Typ Kosten
Beglaubigung $kosten.typ 10,00 EUR

Bescheinigungen gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens kosten 10,00 Euro.

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