Zulassung eines Neufahrzeugs (Erstzulassung)
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug anmelden?
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich.
Tipp: Alternativ können Sie die Zulassung auch bequem online durchführen:
➜ jetzt online zulassen (i-Kfz)
Beschreibung
Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an die folgende Adresse:
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Die Außenstelle Hürth hat keine eigene Poststelle. Postsendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.
Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
Immer erforderlich:
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Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
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Fahrzeugbrief (ZB II) oder CoC-Bescheinigung mit Rechnung, ggf. Datenbestätigung
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Elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
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SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Formular vor Ort oder unter „Downloads“)
Bei Vertretung zusätzlich:
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Vollmacht
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Ausweisdokument des Vollmachtgebers
Bei Firmenzulassung:
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Handelsregisterauszug
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Gewerbeanmeldung
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Ausweis des Geschäftsführers
Bei Zulassung auf eine GbR:
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Ausweisdokumente und Gewerbeanmeldung aller Beteiligten
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Formlose, von allen unterschriebene Haftungserklärung: Wer soll als verantwortliche Person eingetragen werden?
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eVB-Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt
Bei Zulassung auf Minderjährige:
Nur nach vorheriger Rücksprache mit der Zulassungsstelle möglich.
Bei innergemeinschaftlichem Erwerb eines Neufahrzeugs (aus einem EU-Staat):
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Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Downloadbereich)
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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Sie möchten Ihr Fahrzeug bequem online zulassen?
So funktioniert’s Schritt für Schritt:
➜„i-Kfz – So funktioniert’s“
Fragen zur Online-Zulassung?
Schreiben Sie uns gerne an: i-kfz@rhein-erft-kreis.de
Kein Fahrzeugbrief erhalten?
In Einzelfällen erstellt der Hersteller den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht rechtzeitig.
➜ In diesem Fall bitte mitbringen:
– CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity)
– Schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und keine Fahrzeugdokumente erstellt wurden.
Wichtig: Zulassungen mit einem Gutachten nach § 13 EG-FGV sind samstags nicht möglich.
Kann ich mein Kennzeichen vor dem Termin kaufen?
Ja – vorausgesetzt, es wurde online reserviert und passt zur Fahrzeugart (z. B. kein Autoschild für ein Motorrad).
Kann ich mein Fahrzeug am Zweitwohnsitz anmelden?
Nein, die Zulassung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.
Wie erfahre ich, ob mein finanzierter Fahrzeugbrief vorliegt?
Finanzierte Fahrzeugbriefe
Leistung | Gebühr |
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Zulassung | ab 30,00 €* |
* Die genaue Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelfaktoren zusammen (z. B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, Leasingfahrzeug) und wird vor Ort individuell berechnet.
Samstagszuschlag:
Bei Terminen am Samstag fällt ein Zusatzbetrag von 9,00 € je Vorgang an.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
Mehr zur Registrierung über BundID erfahren