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Ausfuhrkennzeichen beantragen
Beschreibung
Fahrzeug soll exportiert werden (Ausfuhr ins Ausland). Dafür benötigt man ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.
Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen muss der Halter persönlich vor Ort sein. Eine Bevollmächtigung ist in diesem Fall NICHT möglich.
Das Fahrzeug muss bei Vorsprache vor Ort sein.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
- Bei einer ausländischen Bankverbindung muss die IBAN und BIC angegeben werden
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb)
- ggf. Kennzeichenschild/er, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassung auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
- Fahrzeug (muss vor Ort sein). Ein Bild der eingestanzten Fahrgestellnummer ist vorab am Schalter vorzuzeigen.
- Eigentumsnachweis
- Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges (siehe Download)
Bitte planen Sie bei Ihrer Vorsprache eine gewisse Wartezeit in der Zulassungsstelle, die Zeit für die Vorführung des Fahrzeuges und die Zeit für das Prägen der Schilder entsprechend ein.
Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen muss der Halter persönlich vor Ort sein. Eine Bevollmächtigung ist in diesem Fall NICHT möglich.
Das Fahrzeug ist von der Zulassungsbehörde anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummer zu identifizieren. Hierfür ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens vor Ort sein. Die Vorführung des Fahrzeuges ist vor der Zulassung erforderlich.
Das Kennzeichenschild ist rechts mit einem roten Balken versehen, in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist.
Vorlagepflicht des Hauptuntersuchungsberichtes
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.
Muss das Fahrzeug vor Ort sein?
Ja, da bei einem Ausfuhrkennzeichen das Fahrzeug vorgeführt werden muss.
Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?
Mindestens 14 Tage und maximal 1 Jahr ist das Ausfuhrkennzeichen gültig.
Kann ich ein Ausfuhrkennzeichen ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen?
Ja, wenn das Fahzeug im Rhein-Erft-Kreis steht.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Grundgebühr | Gebuehr | 34,60 EUR |
Die Gebühr setzt sich aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammen. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette erhöht sich die Gebühr.
Bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes werden je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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