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E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Beschreibung
Ein E-Kennzeichen erhalten auf Antrag Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellen-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride, wenn sie im Elektrobetrieb mindestens 30 km (ab dem Jahr 2018 = 40 km) zurücklegen können oder maximal 50 g/km CO2 ausstoßen. E-Kennzeichen gelten nur für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, sowie Fahrzeuge der Klasse N2, soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen, L3e, L4e, L5e und L7e.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung)
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads oder vor Ort, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
- ggf. Kennzeichenschild/er
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll
- Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird das E-Kennzeichen zugeteilt, sofern es sich um ein zulässiges Elektrofahrzeug handelt.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.
Was muss bei der Prägung eines E-Kennzeichen beachtet werden?
Bei E-Kennzeichen ist die maximale Kennzeichenlänge von 8 Zeichen zu beachten. Das "E" ersetzt entweder eine eine Zahl oder einen Buchstaben, sodass maximal 7 Zeichen und das "E" verwendet werden können.
Beispiel:
BM- AB-123 E
BM- A- 1234 E
Ist eine Kombination aus Saison- und E-Kennzeichen möglich?
Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich.
Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen?
Mit der neuen Kennzeichnung werden die Voraussetzungen geschaffen, Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr gewisse Privilegien einzuräumen. Nach dem Elektromobilitätsgesetz dürfen Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen auf ausgewiesenen Parkplätzen ggf. gratis parken und die Busspur nutzen, wenn diese von der jeweiligen Kommune vor Ort freigegeben wurde.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge | Gebuehr | 27,00 EUR | Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden. Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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