Wartungsarbeiten

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Ersatz-Fahrzeugbrief

Kurzbeschreibung

Sie benötigen einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)?

Dies ist in der Regel erforderlich bei:

  • Verlust

  • Diebstahl

Beschreibung

📍 Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Die Außenstelle Hürth verfügt über keine eigene Poststelle. Postsendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.

🚗 Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Immer erforderlich:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)

    • Bei Zulassung auf eine GbR: Ausweis der verantwortlichen Person

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original

    • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)

  • Versicherung an Eides Statt

    • persönlich in der Zulassungsstelle abzugeben

    • oder notariell beglaubigt mitzubringen

    • siehe „Hinweise und Besonderheiten“

Bei Diebstahl zusätzlich:

  • Diebstahlanzeige der deutschen Polizei

Bei Vertretung zusätzlich:

  • Vollmacht

  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Bei Firmenzulassung:

  • Handelsregisterauszug

  • Gewerbeanmeldung

  • Ausweis des Geschäftsführers

Bei Zulassung auf eine GbR:

  • Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person

  • Aufbietungsfrist: bis zu 4 Wochen

  • Eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf der Frist ausgehändigt werden.

  • Die Zulassungsstelle informiert Sie schriftlich über die Abholung.

Muss ich persönlich erscheinen?
Ja – bei Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugbriefs ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Halters erforderlich, um eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Alternativ kann eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt eingereicht werden.

Vertretung bei notariell beglaubigter Erklärung:
Wird die Versicherung an Eides Statt notariell beglaubigt vorgelegt und jemand anders übernimmt die Vorsprache,
muss diese Person zusätzlich eine Vollmacht sowie Ausweisdokumente beider Personen vorlegen.

->Ohne gültige Vollmacht ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Was gilt bei Firmen oder GbRs?

  • Bei Firmen: Die Geschäftsführung muss persönlich vorsprechen oder eine notariell beglaubigte Erklärung vorlegen

  • Bei GbR: Die verantwortliche Person muss persönlich vorsprechen oder notariell beglaubigte Erklärung einreichen

Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Abgabe der Versicherung an Eides Statt wird ein Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet.
Die Aufbietungsfrist beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

Während dieser Frist ist keine Umschreibung möglich – eine Außerbetriebsetzung jedoch schon.

Nach Abschluss der Frist erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung durch die Zulassungsstelle.

Was, wenn der Fahrzeugbrief wieder auftaucht?
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Zulassungsstelle.

Ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig?
Ja – bei Diebstahl ist eine Anzeige erforderlich.
Nein – bei Verlust genügt die Erklärung vor Ort.

Ist die Beantragung auch samstags möglich?
Nein – Zulassungen mit Ersatz-Fahrzeugbrief sind samstags nicht möglich.

Muss ich einen Termin vereinbaren?
Ja – auch für die Abholung ist ein Termin erforderlich.

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchung:
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original vorzulegen – auch bei HU-Eintrag im Fahrzeugschein.
->Gilt nicht für Neufahrzeuge, die noch keiner HU unterzogen wurden.

Hinweis zur Einzelfallprüfung:
Die Bearbeitung kann je nach Fallkonstellation abweichen. Dadurch kann es zu veränderten Abläufen und abweichenden Gebühren kommen.

Leistung Gebühr
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ab 49,80 €


Die konkrete Gebühr wird individuell vor Ort berechnet.
Sie setzt sich aus verschiedenen Einzelfaktoren zusammen (z. B. Beglaubigungen, Verwaltungsaufwand etc.).

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

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