Wartungsarbeiten

BIS: Suche und Detail

Ersatz-Fahrzeugschein

Kurzbeschreibung

Sie benötigen einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)?

Dies kann notwendig sein bei:

  • Diebstahl

  • Verlust

  • Unleserlichkeit

Beschreibung

Wichtiger Hinweis zur Postzustellung:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich an die folgende Adresse:

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Die Außenstelle Hürth hat keine eigene Poststelle. Postsendungen dorthin können nicht bearbeitet werden.

Hinweis für Ihren Besuch:
Planen Sie bitte genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin zum Straßenverkehrsamt.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Immer erforderlich:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)

    • Bei GbR: Ausweis der verantwortlichen Person

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    (nur erforderlich bei Fahrzeugdokumenten, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden oder in Zweifelsfällen)

  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
    (auch bei HU-Eintrag im Fahrzeugschein notwendig)

  • Ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (§ 29 StVZO)

Bei Diebstahl zusätzlich:

  • Diebstahlanzeige der deutschen Polizei

Bei Verlust zusätzlich:

  • Vom Fahrzeughalter unterschriebene Verlusterklärung
    (Formular unter „Downloads“ oder vor Ort erhältlich)

Bei Vertretung zusätzlich:

  • Vollmacht

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

  • Ausweisdokument des Vollmachtgebers

Bei Firmenzulassung:

  • Handelsregisterauszug

  • Gewerbeanmeldung

  • Ausweis des Geschäftsführers

Bei Zulassung auf eine GbR:

    • Ausweisdokumente der Beteiligten

    • Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person

Darf ich ohne Fahrzeugschein fahren?
Nein – Fahrten ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind nicht erlaubt.
Beantragen Sie daher den Ersatz unverzüglich.

Muss ich persönlich erscheinen?
Nein – eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich. Es kann am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zur Vollmacht sind die Ausweisdokumente der vertretenden Person und des Vollmachtgebers vorzulegen.

Bei Verlust des Fahrzeugscheins:
In diesem Fall ist zusätzlich eine vom Halter unterschriebene Verlusterklärung vorzulegen.
Ein entsprechendes Formular finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Muss ein Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden?
Ja – bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Und bei Verlust?
Nein – der Verlust kann bei Vorsprache in der Zulassungsstelle direkt durch den Fahrzeughalter erklärt werden.

Was ist zu tun, wenn der verlorene/gestohlene Fahrzeugschein wieder auftaucht?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit der Zulassungsstelle in Verbindung.

Fahrzeugbrief ebenfalls verloren?
Wenn auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, buchen Sie bitte einen separaten Termin für die Dienstleistung „Ersatz Fahrzeugbrief – ZB II“.

Wann ist der Fahrzeugbrief (ZB II) vorzulegen?
Wenn Ihre Fahrzeugdokumente vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, bringen Sie bitte auch den Fahrzeugbrief mit.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

Vorlagepflicht Hauptuntersuchung:
Der Bericht der letzten Hauptuntersuchung ist im Original vorzulegen – auch dann, wenn das Datum der nächsten HU im Fahrzeugschein eingetragen ist.
➜ Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung mussten.

Hauptuntersuchung abgelaufen?
Bitte kontaktieren Sie vorab die Zulassungsstelle per E-Mail. Ohne gültige Hauptuntersuchung kann kein Ersatzschein ausgestellt werden.

Gebührenerhöhung bei Verlusterklärung vor Ort:
Wenn Sie die Verlusterklärung direkt bei der Vorsprache abgeben, erhöht sich die Gebühr um 5,10 €.

Leistung Gebühr
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I ab 11,40 €
Ausstellung einer Verlusterklärung vor Ort + 5,10 €
Samstagszuschlag je Vorgang + 9,00 €

 

Die endgültige Gebühr wird individuell vor Ort berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Hinweis

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