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Beschwerde über eine Betreuungseinrichtung

Beschreibung

Der Rhein-Erft-Kreis berät und überwacht alle Wohn- und Betreuungsangebote, die den Zweck haben, volljährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und Betreuungsleistungen zur Verfügung stellen (Betreuungseinrichtungen, früher: Heime genannt). Im Rahmen der Überwachung überprüft die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch Beschwerdevorwürfe, die von Betroffenen angezeigt werden.

Welche Folgen hat meine Beschwerde?

Ihre Beschwerde führt zu einer Überprüfung durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht.

Wird der Name der/des Anzeigenden (Beschwerdeführerin/s) in der Betreuungseinrichtung bekannt gegeben?

Nein, grundsätzlich nicht.

Schade ich mit der Beschwerdeanzeige meinem/r in der Betreuungseinrichtung lebenden Angehörigen?

Die Befürchtung vor Repressalien ist grundsätzlich unbegründet. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht geht mit der gebotenen Sensibilität vor und hat darüber hinaus ein besonderes Augenmerk auf entsprechende Reaktionen der Beschäftigten in einer Betreuungseinrichtung.

Beschwerden können in jeder Form eingereicht werden; auch anonym.

Damit eine Überprüfung von Beschwerdevorwürfen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

Am besten ist insofern eine persönliche Kontaktaufnahme, um Rückfragen unmittelbar klären zu können.

  • Herr Krieger - Bergheim und Bedburg
  • Frau Bawa - Brühl und Frechen
  • Frau Kranz - Elsdorf
  • Herr Dutz - Pulheim und Erftstadt
  • Frau Siefer - Hürth, Wesseling
  • Frau Kante - Kerpen
  • Frau Wintz - Eingliederungshilfe- Elsdorf, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling
  • Frau Aster - Eingliederungshilfe- Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt einschließlich der anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Frau Momburg - WBA-Pflegesachverständige
Name Typ Kosten
Beschwerde $kosten.typ kostenfrei

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen