Suche
Besonders geschützte Tiere abmelden (Artenschutz bei Haustierhaltung)
Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich 1976 dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 an. Das Abkommen regelt den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Für das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises bestehen hierbei Aufgaben bei der Durchführung der Bundesartenschutzverordnung,das Bundesnaturschutzgesetz, der Durchführung entsprechender Kontrollen und das Führen eines Melderegisters besonders geschützter Arten im Bezirk.
Die private Haltung von artgeschützten Tieren ist beim Kreisveterinäramt zu melden. Dort werden sie in dem Melderegister geführt. Nachzuchten müssen ebenfalls vom Veterinäramt bestätigt werden, damit später der Halter ihre Legalität nachweisen kann.
Verstorbene, abgegebene oder entwichene Tiere sind ebenfalls abzumelden
- ausgefülltes Abmeldeformular
Müssen artgeschützte Tiere zwingend an- und abgemeldet werden?
Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, werden beschlagnahmt oder eingezogen.
Welche Tiere sind artgeschützt?
Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.
Bei der An- und Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02271 83-13931
-