Besonders geschützte Tiere abmelden (Artenschutz bei Haustierhaltung)
Beschreibung
- ausgefülltes Abmeldeformular
Müssen artgeschützte Tiere zwingend an- und abgemeldet werden?
Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, werden beschlagnahmt oder eingezogen.
Welche Tiere sind artgeschützt?
Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.
Bei der An- und Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
39@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Verwaltung/Untere Artenschutzbehörde
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02271 83-13931
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E-Mail: 39@rhein-erft-kreis.de
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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