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Rassebestimmung/ Phänotypische Begutachtung nach LHundG NRW

Beschreibung

Im Rhein-Erft-Kreis bietet das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Abstimmung mit den Ordnungsämtern phänotypische Rassebeurteilungen nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) an. Diese Beurteilung dient der Bestimmung der Rasse von Hunden.

Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

 

  • Online-Antrag (siehe rechts)
  • Heimtierausweis des Hundes
  • Unterlagen, aus denen die Rasse des Hundes hervorgeht

Sofern eine phänotypische Beurteilung des Hundes erfolgt ist, ist eine erneute Beurteilung nicht möglich.

Die Beurteilung wird nur für Hunde angeboten, die im Rhein-Erft-Kreis gemeldet sind.

Nach Einreichung des Antrags wird sich der Sachbearbeitende mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für die phänotypische Rassebeurteilung fällt eine Gebühr in Höhe von 50,00 € an.