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Anerkennung von Sachkunde für Berufsbetreuer
Beschreibung
Auf Antrag kann vor der Registrierung als Berufsbetreuer ein Antrag auf Anerkennung anderweitiger Sachkunde nach § 7 der Betreuerregistrierungsverordnung gestellt werden.
Es wird dringend empfohlen, vor der Antragstellung eine telefonische Beratung bei der zuständigen Behörde in Anspruch zu nehmen.
§ 7 BtRegV
- Zeugnisse, sofern vorhanden, über:
- Berufsausbildung
- Studienabschlüsse
- Sachkundelehrgänge
- Weiterbildung
- anderweitiges geprüftes Wissen
- Nachweise über die vermittelten Inhalte, Prüfungsfächer oder Lehrpläne zu den oben genannten Zeugnissen.
- Gegebenenfalls Arbeitszeugnisse, wenn die Inhalte der Berufstätigkeit für die Führung von Betreuungen relevant erscheinen.
Es bestehen keine festen Fristen zur Antragstellung. Der Antrag auf Anerkennung von Sachkunde muss jedoch VOR dem Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer gestellt werden.
Ein Antrag auf Anerkennung von Sachkunde ist nicht in jedem Fall erforderlich. Ein Antrag auf Registrierung kann auch ohne vorherigen Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, den Antrag auf Anerkennung von Sachkunde vor der Registrierung zu stellen. In vielen Fällen führt eine vorherige Antragstellung jedoch zu einer unnötigen Verzögerung des Verfahrens.
Es wird daher DRINGEND empfohlen, vor der Antragstellung telefonisch Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen!
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang der eingereichten Unterlagen und beträgt derzeit zwischen einer und sechs Wochen nach Vorlage ALLER erforderlichen Unterlagen.
Die Bearbeitungsdauer kann sich aufgrund eines Medienbruchs verlängern, wenn die Antragstellung nicht Online über das Portal erfolgt.
- Es wird dringend um eine vorherige telefonische Beratung gebeten.
- Anträge, die per Post oder über andere Medien als das Online Formular eingereicht werden, haben aufgrund eines Medienbruchs eine längere Bearbeitungsdauer.
- Alle Unterlagen sollten über das Formular unter Onlinedienstleistungen hochgeladen werden.
Nach der Antragstellung erfolgt eine sofortige und automatische Eingangsbestätigung.
Im Anschluss werden alle eingereichten Unterlagen geprüft, um die Anerkennung der Sachkunde zu beurteilen. Daraufhin wird entweder ein Bewilligungsbescheid über die beantragte Anerkennung von Sachkunde erteilt oder, falls eine Anerkennung nicht oder nur teilweise erfolgen kann, eine schriftliche und gegebenenfalls mündliche abschließende Anhörung durchgeführt.
Anschließend wird ein Bescheid erteilt, der die Entscheidung enthält, sowie die entsprechenden Rechtsmittel.
Der Bescheid gilt deutschlandweit und auf Dauer.
Wurde die Sachkunde vollständig anerkannt, kann anschließend die Registrierung als Berufsbetreuer beantragt werden. Wenn nur Teile der Sachkunde anerkannt wurden, müssen die nicht anerkannten Teile in einer modularen Ausbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstelle nachgeholt werden. Erst nach Abschluss dieser Ausbildung sollte der Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer gestellt werden.
Eine telefonische Beratung und Begleitung ist im gesamten Verfahren gewährleistet.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Betreuung, Pflege und Senioren
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Betreuungs- und Adoptionsvermittlungsstelle
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-35014 - E-Mail:
info@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-15176
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