Plakette 100 km/h für Anhänger

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Plakette 100 km/h für Anhänger

Beschreibung

Fahrten mit Anhängern mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Fahrzeugdokumenten nach altem Muster bis Oktober 2005)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • Herstellerbescheinigung oder Bestätigung der Prüforganisation oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder ein entsprechender Hinweis im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug im Sinne der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung für den 100 km/h Betrieb geeignet ist
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:

  • Personkraftwagen mit Anhänger
  • Mehrspurige Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern
  • Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhängern

Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Antiblockierverhinderer (ABS) ausgestattet sein. Auch müssen die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L) sein.

Käufer von Neufahrzeugen können die Tempo-100-Plakette direkt bei Zulassung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Abhängig von der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis muss der entsprechende Hinweis entweder im Datensatz des Kraftfahrt-Bundesamtes (Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) oder im amtlichen Muster der Datenbestätigung des Herstellers enthalten sein.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.

Kann ich die 100 km/h Plakette schon vor dem Besuch der Zulassungsbehörde kaufen?

Nein, weil die Zulassungsbehörde spezielle, mit einem Behördensiegel versehene, 100 km/h Plaketten ausgibt.

Name Typ Kosten Beschreibung
100 km/h-Plakette für Anhänger Gebuehr 13,00 EUR Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden. Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

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