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Ambulante Alten- und Krankenpflegedienste
Beschreibung
Wenn Sie einen ambulanten Alten - und Krankenpflegedienst im Rhein-Erft-Kreis eröffnen möchten, müssen Sie die Eröffnung und die Struktur beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Es sind alle Personen zu melden, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben. Für Ihre Anzeige können Sie das nebenstehende Formular (Link) ausfüllen oder ein Anschreiben per Post übersenden.
- Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVerwGeBO NRW)
Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
- beglaubigte Kopien der Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnungen
- Fotokopien der Personalausweise
- Struktur des Pflegedienstes (Wer übt die PDL, wer die stellvertretende PDL aus und welche Personen werden als Gesundheitsfachberufe eingestellt)
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Anmeldung Ambulante Alten- und Krankenpflegedienste | Gebuehr | 25,00 EUR | Bei der Eröffnung fällt eine Gebühr von zur Zeit 25,00 € nach Tarifstelle 10.3.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) an. |
Einstellung von Personal | Gebuehr | 10,00 EUR | Bei Einstellung von Personal: 10,00 € nach Tarifstelle 30.5. Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Gesundheitsaufsicht und -verwaltung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-15394 - E-Mail:
info@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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