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Hebammen/ Entbindungspfleger

Beschreibung

Wenn Sie im Rhein-Erft-Kreis als freiberufliche/r oder angestellte Hebamme/Entbindungspfleger arbeiten oder sich niederlassen möchten, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unaufgefordert bei der Bezirksregierung Köln entweder unter der E-Mail-Adresse: 24-gfb@bezreg-koeln.nrw.de, postalisch unter : Bezirksregierung, 50606 Köln, oder telefonisch unter: 0221 147-0, mitteilen.
 
  • Hebammenberufsordnung NRW
  • Landeshebammengesetz
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (AVerwGeBO NRW)

Fortbildungsverpflichtung

Nach § 7 Hebammenberufsordnung NRW (HebBO NRW) besteht in Nordrhein-Westfalen eine Fortbildungsverpflichtung für Hebammen und Entbindungspfleger. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als freiberufliche/r oder angestellte/r Hebamme/Entbindungspfleger tätig sind. Innerhalb von 3 Jahren sind Sie verpflichtet, mindestens 60 geeignete Fortbildungsstunden zu absolvieren und entsprechende Teilnahmebescheinigungen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Geeignete Maßnahmen sind Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen Fortbildungen (Geburten, Wochenbett, Stillen etc.). Bitte beachten Sie, dass Sie nach § 7 Abs. 1 HebBO von den geforderten 60 Fortbildungsstunden 20 Stunden auf dem Gebiet der Notfallmanagements abzuleisten sind. 

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Zuständige Einrichtungen