Aufbruchgenehmigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aufbruchgenehmigung

Beschreibung

Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.

  • Formloser Antrag, erhältlich unter "Formulare"
  • Pläne
  • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma

Mindestens 4 Wochen vorher.
Bei Rohrbrüchen kann die Genehmigung auch per Fax erteilt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen