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Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten

Beschreibung

Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Ihre Ausweisung geschieht durch die Bezirksregierung Köln.  Diese Gebiete werden je nach Schutzzweck und hydrogeologischen Verhältnissen in die weitere Schutzzone (Zone III bzw. unterteilt in III a und III b), die engere Schutzzone (Zone II) sowie den Fassungsbereich (Zone I) untergliedert. Die jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen regeln, was dort zulässig und unzulässig ist. Außerdem ist dort geregelt, welche Maßnahmen durch die Untere Wasserbehörde genehmigt werden müssen. Diese Regelwerke können auf den Seiten der Bezirksregierung Köln heruntergeladen werden. 

Bei Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten ist eine besondere Sorgfalt aller am Bauhaben Beteiligten zum Schutze von Boden und Grundwasser erforderlich. Ausführliche Informationen sind dem Merkblatt für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen im Bereich des Rhein-Erft-Kreises abrufbar. 

Mitzubringende Unterlagen können differieren, weshalb eine vorherherige Anfrage (telefonisch oder per E-Mail) sinnvoll ist. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen