Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Beschreibung

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die 17-jährigen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer behördlich anerkannten Begleitperson fahren. Der EU-Kartenführerschein wird um den 18. Geburtstag automatisch von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren ist die Beantragung der Führerscheinklassen B96 und BE ebenfalls möglich.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Vorsprache nur mit Termin möglich (Führerschein erstmalig beantragen (keine Umschreibung von ausländischen Führerscheinen))
  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund 
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule 
  • Sehtest-Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min)
  • Nachweise zu den Begleitpersonen (Mindestalter 30 Jahre und mind. seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B)
    siehe hierzu unter "Formulare und Broschüren" die "Anlagen Begleitetes Fahren ab 17"; benötigt werden die persönlichen Daten und die Führerscheindaten der Begleitperson(en) 

Unterlagen bei Abholung der rosa Prüfbescheinigung:

  • Prüfbescheinigung des TÜV
  • Personalausweis
  • Führerschein (sofern bereits eine Fahrerlaubnis erteilt wurde)

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach § 10 Fahrerlaubnisverordnung vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.

Die theoretische Prüfung darf gem. § 16 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters durch den TÜV abgenommen werden.

Sie haben 1 Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages Zeit, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen. 12 Monate ab bestandener Theorie muss die praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden. Anderenfalls verfällt Ihre theoretische Prüfung, Ihr Antrag und je nach Vertrag Ihr Ausbildungsverhältnis mit der Fahrschule.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist nur innerhalb von 2 Jahren nach vollständiger Fahrerlaubnisprüfung möglich.

Weiteres (siehe Link) 

Nachdem die Unterlagen vollständig sind, wird der Prüfauftrag an den TÜV abgegeben. Nach 1 1/2 Wochen kann der Prüfauftrag bereits erteilt werden, wenn Sie Ihren Antrag direkt in der Führerscheinstelle in Bergheim per Express stellen (erhöhte Gebühr in Höhe von 7,68 €), nicht bei der Stadt möglich.

Aktuell kommt es auf Grund einer Vielzahl von Anträgen zu längeren Bearbeitungszeiten von ca.4-6 Wochen.

Wie alt darf ein Sehtest bei Antragstellung sein?
Maximal 2 Jahre.

Ist die BF 17-Prüfbescheinigung im Ausland gültig?
Nein, die BF 17-Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen Sie mit 17 Jahren nicht begleitet fahren.

Wie erhalte ich meinen EU-Kartenführerschein, wenn ich 18 Jahre werde?
Sie dürfen ab dem 18. Geburtstag mit Ihrer BF 17-Prüfbescheinigung im Inland ohne Begleitperson fahren.
Der EU-Kartenführerschein wird um den 18. Geburtstag automatisch von der Bundesdruckerei zugesandt, sofern Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins der Klassen AM, A1, L oder T sind.
Wenn Sie also bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, tauschen Sie diesen bitte in der Führerscheinstelle aus. Besitzen Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, kann dieser grundsätzlich nicht in der Führerscheinstelle abgeholt werden.
Sollten Sie jedoch zum 18. Geburtstag eine Reise ins Ausland beabsichtigen, können Sie sich spätestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen. In diesem Fall können Sie Ihren EU-Kartenführerschein im Alter von 18 Jahren in der Führerscheinstelle abholen.
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis-Prüfung erst mit Erreichen des 18. Geburtstages oder später bestanden, erhalten Sie vom TÜV-Prüfer eine Bescheinigung. Mit der Prüfbescheinigung sprechen Sie bitte unter Vorlage Ihres Personalausweises und 9,00 € in der Führerscheinstelle in Bergheim vor, um sich einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen und die Übersendung des Karten-Führerscheins zu veranlassen.

Wie lange habe ich für den Austausch der EU-Kartenführerscheine Zeit?
3 Monate ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss der Austausch erfolgt sein. Für diesen Zeitraum gilt die rosafarbene BF17-Prüfbescheinigung im Inland auch als Nachweis der Fahrberechtigung ohne Begleitung.

Wo kann man die Ausbildung machen?
In jeder zugelassenen Fahrschule in NRW. Sollte der Prüfungsort nicht Hauptwohnsitz/Ausbildungsort sein, wird bei vergleichbaren örtlichen Verkehrsverhältnissen eine Ausnahme von den Vorschriften erteilt (30,- €).

Wie lange ist die Probezeit?
2 Jahre ab Erteilung der BF 17-Fahrerlaubnis.

Ist es möglich, weitere Begleitpersonen nachzutragen?
Ja, dies ist möglich. Hierfür bitte unter Vorlage des Personalausweises, der alten BF17-Bescheinigung, der ausgefüllten und unterschriebenen Anlagen Begleitetes Fahren ab 17, der Kopie des Führerscheins der Begleitperson mit einem Termin in der Führerscheinstelle vorsprechen. Es fallen 13,30 € je Begleitperson und 9,00 € für die Ausstellung einer neuen BF17-Bescheinigung an. Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt. Hierfür bitte den Termin "Führerschein erstmalig beantragen (keine Umschreibung von ausländischen Führerscheinen)" buchen.

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

Die Begleitperson darf bei der Beantragung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen haben.

  • Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
  • Bürgerbüros der Stadtverwaltungen
Name Typ Kosten Beschreibung
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren Gebuehr 72,09 EUR bei einer Begleitperson; jede weitere Begleitperson: 13,30 €
zusätzlich bei Antragstellung B197 (siehe Hinweis auf Antrag) Verwaltungsgebuehr 28,60 EUR
zusätzlich bei Doppelbeantragung BF17 mit Klasse A1 Gebuehr 12,80 EUR