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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Beschreibung

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die 17-jährigen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer behördlich anerkannten Begleitperson fahren. Der EU-Kartenführerschein wird um den 18. Geburtstag automatisch von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren ist die Beantragung der Führerscheinklassen B96 und BE ebenfalls möglich.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich (Führerschein erstmalig beantragen (keine Umschreibung von ausländischen Führerscheinen))
  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund (Eine Fotostation ist im Gebäude vorhanden 
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule 
  • Sehtest-Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min)
  • Nachweise zu den Begleitpersonen (Mindestalter 30 Jahre und mind. seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B)
    Vordruck unter Download "PDF-Antrag begleitetes Fahren"; benötigt werden die persönlichen Daten und die Führerscheindaten der Begleitperson(en) 

Unterlagen bei Abholung der rosa Prüfbescheinigung:

  • Prüfbescheinigung des TÜV
  • Personalausweis
  • Führerschein (sofern bereits eine Fahrerlaubnis erteilt wurde)

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach § 10 Fahrerlaubnisverordnung vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.

Die theoretische Prüfung darf gem. § 16 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters durch den TÜV abgenommen werden.

Sie haben 1 Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages Zeit, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen. 12 Monate ab bestandener Theorie muss die praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden. Anderenfalls verfällt Ihre theoretische Prüfung, Ihr Antrag und je nach Vertrag Ihr Ausbildungsverhältnis mit der Fahrschule.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist nur innerhalb von 2 Jahren nach vollständiger Fahrerlaubnisprüfung möglich.

Weiteres (siehe Link) 

Nachdem die Unterlagen vollständig sind, wird der Prüfauftrag an den TÜV abgegeben. Nach 1 1/2 Wochen kann der Prüfauftrag bereits erteilt werden, wenn Sie Ihren Antrag direkt in der Führerscheinstelle in Bergheim per Express stellen (erhöhte Gebühr in Höhe von 8,00 €), nicht bei der Stadt möglich.

Aktuell kommt es auf Grund einer Vielzahl von Anträgen zu längeren Bearbeitungszeiten von ca. 4-6 Wochen.

Antragstellung

  • Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.

  • Der Antrag kann selbst durch den Antragsstellenden gestellt werden. (ohne Erziehungsberechtigten)

Sehtest

  • Der Sehtest darf bei Antragstellung maximal 2 Jahre alt sein.

Gültigkeit der BF17-Prüfbescheinigung

  • Die BF17-Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

  • Im Ausland ist begleitetes Fahren mit 17 Jahren nicht erlaubt.

EU-Kartenführerschein ab dem 18. Geburtstag

  • Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der BF17-Prüfbescheinigung ohne Begleitperson im Inland fahren.

  • Der EU-Kartenführerschein wird um den 18. Geburtstag automatisch von der Bundesdruckerei zugesandt, sofern Sie noch keinen Kartenführerschein der Klassen AM, A1, L oder T besitzen.

  • Wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, muss dieser in der Führerscheinstelle umgetauscht werden.

  • Besitzen Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, kann dieser grundsätzlich nicht in der Führerscheinstelle abgeholt werden.

  • Bei geplanter Auslandsreise können Sie sich spätestens 4 Wochen vor dem 18. Geburtstag an die Führerscheinstelle wenden. In diesem Fall ist eine Abholung des Kartenführerscheins ab dem 18. Geburtstag möglich.

  • Haben Sie die Fahrerlaubnisprüfung erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder später bestanden, erhalten Sie vom TÜV eine Prüfbescheinigung.
    Mit dieser, Ihrem Personalausweis und 10,20 € können Sie in der Führerscheinstelle Bergheim einen vorläufigen Führerschein beantragen und die Übersendung des Kartenführerscheins veranlassen.

Austauschfrist der BF17-Bescheinigung

  • Der Austausch in den EU-Kartenführerschein muss innerhalb von 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag erfolgen.

  • In diesem Zeitraum gilt die rosafarbene BF17-Prüfbescheinigung im Inland weiterhin als Fahrberechtigung ohne Begleitung.

Fahrausbildung

  • Die Ausbildung ist in jeder zugelassenen Fahrschule in NRW möglich.

  • Liegt der Prüfungsort nicht am Hauptwohnsitz oder Ausbildungsort, kann bei vergleichbaren Verkehrsverhältnissen eine Ausnahme erteilt werden (30,00 €).

Probezeit

  • Die Probezeit beträgt 2 Jahre ab Erteilung der BF17-Fahrerlaubnis.

Nachträgliche Eintragung weiterer Begleitpersonen

  • Weitere Begleitpersonen können nachträglich eingetragen werden.

  • Hierfür ist ein Termin in der Führerscheinstelle erforderlich unter Vorlage von:

    • Personalausweis

    • bisheriger BF17-Bescheinigung

    • ausgefüllten und unterschriebenen Anlagen (siehe Downloads „PDF-Antrag begleitetes Fahren“)

    • Kopie des Führerscheins der Begleitperson

  • Gebühren: 13,30 € je Begleitperson sowie 10,20 € für die neue BF17-Bescheinigung.

  • Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt.

  • Bitte buchen Sie hierfür den Termin „Führerschein erstmalig beantragen (keine Umschreibung von ausländischen Führerscheinen)“.

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (ausgenommen Stadt Bergheim) als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

Die Begleitperson darf bei der Beantragung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen haben.

  • Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
  • Bürgerbüros der Stadtverwaltungen
Name Typ Kosten Beschreibung
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren Gebuehr 72,09 EUR bei einer Begleitperson; jede weitere Begleitperson: 13,30 €
zusätzlich bei Antragstellung B197 (siehe Hinweis auf Antrag) Verwaltungsgebuehr 28,60 EUR
zusätzlich bei Doppelbeantragung BF17 mit Klasse A1 Gebuehr 12,80 EUR

Hinweis

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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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