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Dienstführerschein umschreiben
Beschreibung
Umschreibung des Dienstführerscheins der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei in den EU-Kartenführerschein.
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis/Pass
- gültiger Dienstführerschein wenn Dienstverhältnis besteht
- Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis bei Beendigung des Dienstverhältnisses
- ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund
- Zivilführerschein, sofern vorhanden
Bei Antragstellung wird Ihr ziviler Führerschein entwertet und eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt zum Nachweis im Inland bis der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt wird.
Muss ich nach Beendigung meines Dienstverhältnisses den Dienstführerschein innerhalb einer bestimmten Frist umschreiben?
Nein, die früher geltende 2-Jahresfrist ist entfallen.
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Dienstführerschein umschreiben | Gebuehr | 47,44 EUR | |
falls mit der Erteilung der Kl. A1, A2, A, B, BF17, BE erstmals die Probezeit beginnt | Gebuehr | 48,24 EUR | |
Außnahmegenehmigung | Gebuehr | 10,00 EUR | zzgl. wenn man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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