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EG-Bescheinigungen für geschützte Tiere und Pflanzen
Beschreibung
Das Washingtoner Artenschutzabkommen wird in Europa durch EG-Verordnungen konkretisiert und umgesetzt. Für den Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen ergeben sich daraus Beschränkungen und sogar Verbote. An- und Verkauf von streng geschützten Arten ist nur mit sog. EG-Vermarktungsbescheinigungen gestattet.
Für die Ausfuhr aus der EU von besonders geschützten Arten braucht man eine sog. Vorlagebescheinigung als Vorstufe zur Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz.
- ausgefülltes Antragsformular
- Herkunftsnachweise der Tiere und Pflanzen in Kopie
Müssen beim Handel mit streng geschützten Arten EG-Bescheinigungen zwingend vorhanden sein?
Ja, wenn man ein solches Exemplar kauft, muss man vom Verkäufer ein solches Dokument bekommen. Wenn man selbst als Züchter ein solches Tier verkaufen will, muss man das Dokument vorher beantragen.
Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist einzelfallabhängig und wird per Gebührenbescheid festgesetzt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Verwaltung/Untere Jagdbehörde
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13931
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