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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen und Eingaben bitten wir Sie, von Sachstandsanfragen abzusehen. Sie werden umgehend kontaktiert, sobald Ihr Anliegen bearbeitet ist.

Beschreibung

Der Anspruch auf Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt. Seit dem 27.06.2024 gelten neue Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.

Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Einbürgerung und zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie unter den Downloads in der Broschüre „Mein Weg zum Deutschen Pass“ .

Für die Antragsprüfung sind bestimmte Nachweise und Unterlagen zwingend erforderlich. Eine Übersicht der benötigten Dokumente finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.

Wichtige Hinweise:

  • Diese Unterlagen müssen Ihrem Antrag unbedingt beigefügt werden. Andernfalls kann der Einbürgerungsantrag nicht weiterbearbeitet werden und muss zurückgeschickt werden.
  • Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen oder Urkunden erforderlich sein.

Besondere Hinweise:

  • Für jede Person ab 16 Jahren ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen und einzureichen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und vollständig eingereicht werden, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen oder zum Ablauf des Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf

  • Zuständigkeit der Einbürgerungsbehörde:
    Für die Bearbeitung und Entscheidung der Einbürgerungsanträge aus den Städten Bedburg, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling ist der Rhein-Erft-Kreis als Einbürgerungsbehörde zuständig. In diesen Fällen stellt der Rhein-Erft-Kreis auch die Einbürgerungsurkunde aus.

  • Einbürgerung in den Städten Bergheim und Kerpen:
    Die Städte Bergheim und Kerpen verfügen über ein eigenes Ausländeramt und eine eigene Einbürgerungsbehörde. Diese Städte entscheiden in eigener Zuständigkeit über Einbürgerungsanträge.
    Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweiligen Stadtverwaltungen:

    • Stadtverwaltung Bergheim: Tel. 02271/89-0
    • Stadtverwaltung Kerpen: Tel. 02237/58-0

Erstberatung zur Einbürgerung
Die Erstberatung zur Einbürgerung erfolgt derzeit ausschließlich telefonisch. Bitte setzen Sie sich hierfür an den folgenden Tagen mit uns in Verbindung:

  • Dienstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Rufen Sie uns unter den Telefonnummern 02271/83-13247 oder 02271/83-13376 an.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens können schriftliche Anfragen zur Erstberatung zur Einbürgerung leider nicht mehr beantwortet werden.

Einbürgerungsantrag
Der Antrag auf Einbürgerung kann per E-Mail an das Funktionspostfach der Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (einbuergerung@rhein-erft-kreis.de) gesendet werden.

Alternativ sind Antragsformulare auch in Papierform bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern, Bürgerämtern oder Bürgerbüros erhältlich. Diese Behörden nehmen schriftliche Anträge entgegen und leiten sie an den Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Bearbeitung weiter.

Wichtige Unterlagen:
Für die Antragsprüfung sind bestimmte Nachweise und Unterlagen zwingend erforderlich. Eine Übersicht der benötigten Dokumente finden Sie unter "Downloads". Bitte fügen Sie diese Unterlagen Ihrem Antrag bei. Ohne die erforderlichen Unterlagen kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden und muss zurückgeschickt werden.

Je nach Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen oder Urkunden nachzureichen.

Wichtig:
Für jede Person ab 16 Jahren ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen und einzureichen. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Loyalitätserklärung).

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer des Einbürgerungsverfahrens beträgt derzeit aufgrund des hohen Antragsaufkommens etwa 18 Monate. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Hinweis zur Sachstandsanfrage:
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sie werden umgehend kontaktiert, sobald Ihr Antrag bearbeitet wird.

  • Für die Erstberatung zur Einbürgerung:
    Setzen Sie sich bitte an den folgenden Tagen telefonisch in Verbindung mit der Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises:
    • Dienstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
    • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
      Telefon: 02271/83-13247 oder 02271/83-13276

  • Für den Einbürgerungsantrag:
    Der Antrag auf Einbürgerung kann per E-Mail an das Funktionspostfach der Einbürgerungsbehörde gesendet werden:
    E-Mail: einbuergerung@rhein-erft-kreis.de
    Alternativ sind die Antragsformulare auch bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern/Bürgerämtern/Bürgerbüros erhältlich. Diese nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn an den Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Bearbeitung weiter.
  • Einbürgerung
    255,00 Euro pro AntragstellerIn
  • minderjährige Kinder
    51,00 Euro die kein eigenes Einkommen haben
  • Verwaltungsgebühr bei Ablehnung
    191,25 Euro
  • Verwaltungsgebühr Antrag-Rücknahme durch AntragstellerIn
    zwischen 25,00 Euro und dem betrag, der für die beantragte Leistung vorgesehen ist (Einzelfallprüfung)