Großraum- und/oder Schwertransport

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Großraum- und/oder Schwertransport

Beschreibung

Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten und Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Die Erlaubnis berechtigt zu Fahrten auf öffentlichen Straßen.

  • Antragsvordruck
  • Ausnahmegenehmigung(en) gem. § 70 StVZO

Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgt eine Anhörung der betroffenen Behörden binnen 2 Wochen.

Aufgrund der Anhörung ist der Antrag mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn zu stellen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Erlaubnis Gebuehr zwischen 30,00 und 390,00 EUR Die Höhe der Gebühr richtet sich nach verschiedenen Kriterien

Falls für den Transport Polizeibegleitung, eine Begleitung durch Verwaltungshelfer oder die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der DB Netz AG notwendig ist, fallen hierfür weitere Kosten an.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen