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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Wunschkennzeichen reservierenBeschreibung
Ein Wunschkennzeichen kann für den Zeitraum von 12 Monaten im Internet reserviert werden.
Nach Außerbetriebsetzungen (gilt nur für Fahrzeuge mit "BM"-Kennzeichen) können Kennzeichen für die Dauer von 1 Jahr vorgehalten werden.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Ich habe meine Reservierungs-PIN-Nummer verloren/verlegt. Wo kann ich diese nachfragen bzw. neu erhalten?
Die PIN-Nummer können Sie nur unter Vorlage Ihres Ausweises vor Ort in der Zulassungsstelle erfragen.
Ich möchte mein Kennzeichen von meinem alten abgemeldeten Fahrzeug auf mein neues Fahrzeug übernehmen. Wird das Kennzeichen erneut als Wunschkennzeichen berechnet?
Da das Kennzeichen einem neuen Fahrzeug zugeteilt wird, wird das Kennzeichen erneut als Wunschkennzeichen berechnet. Hinzuzurechnen ist eine Gebühr von 12,80 € für die Wiedervergabe des Kennzeichens.
Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad).
Wie reserviere ich ein E-Kennzeichen?
Bei der Reservierung ersetzt das E die vierte Ziffer.
Das Wunschkennzeichen ist für 12 Monate reserviert.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Grundgebühr | $kosten.typ | 10,20 EUR |
Reservierung | $kosten.typ | 2,60 EUR |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
-
- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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