Die Online-Vorgänge i-Kfz stehen Ihnen ab sofort in der Rubrik Onlinedienstleistungen der folgenden Dienstleistungsbeschreibungen zur Verfügung:
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Visum verlängernBeschreibung
Ausländer (aus Nicht-EU-Staaten) sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besucher aus Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, ist für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr kein Visum erforderlich.
- Reisepass
- Für den Verlängerungszeitraum muss der Gastgeber ein Verpflichtungserklärung abgeben.
- Nachweis über Reisekrankenversicherung für den Verlängerungszeitraum
Ein gültiges Visum kann einmal im Halbjahr bis zu maximal 90 Tagen verlängert werden, wenn der Visuminhaber schwerwiegende, persönliche Gründe glaubhaft macht bzw. höhere Gewalt oder humanitäre Gründe vorliegen und dadurch die rechtzeitige Ausreise nicht möglich ist.
Für einen Daueraufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Visum | $kosten.typ | 30,00 EUR | Das Visum ist gebührenfrei bei Vorliegen höherer Gewalt oder humanitären Gründen |
Zuständige Einrichtung
- Ordnungsamt EU- und Visaangelegenheiten
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-43224 - E-Mail:
servicestelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-