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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Ersatz-FührerscheinBeschreibung
Erstellung eines Ersatzführerscheins nach Verlust oder Diebstahl.
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis/Pass oder vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
(Kopie bei Online-Antrag) - ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der/die Antragsteller/in nicht im Besitz eines Karten-Führerscheins gewesen ist und der Führerschein nicht in Hürth oder Bergheim ausgestellt wurde.
- ggf. Bescheinigung über Diebstahl-Anzeige bei der Polizei
Ein vorläufiger Führerschein, befristet gültig nur in Deutschland, wird sofort ausgestellt.
Der Ersatzführerschein wird nach ca. 3 - 5 Wochen zugesandt, bei Express-Bestellung nach etwa 1,5 Wochen.
der vorläufige Führerschein wird zusammen mit der Zahlungsaufforderung per Post zugeschickt.
Beantragung nur persönlich bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich.
In bestimmten Fällen (z.B. wiederholter Verlust, wirksames Fahrverbot anhängig) ist eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins erforderlich.
Wann und wo gebe ich eine Versicherung an Eides Statt ab?
In Einzelfällen wird die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib bereits mehrfach verlorener Führerscheine in der Führerscheinstelle erforderlich (gebührenpflichtig).
Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?
Der neue Führerschein wird per Post zugesandt.
Wie muss verfahren werden, wenn der verlorene/geklaute Führerschein gefunden wird?
In diesem Fall muss die Zulassungsstelle umgehend per E-Mail kontaktiert werden.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Ersatzführerschein | $kosten.typ | 50,00 EUR | einschließlich Ausnahmegenehmigung und Direktversand des Führerscheins nach Hause |
zzgl. | $kosten.typ | 5,00 EUR | wenn Ermittlung alter Führerscheindaten noch durch den Rhein-Erft-Kreis erforderlich (Karteikartenabschrift lag nicht vor) |
zzgl. | $kosten.typ | 30,70 EUR | bei erforderlicher Abnahme einer Versicherung an Eides Statt |
zzgl. | $kosten.typ | 7,68 EUR | für eine gewünschte Express-Lieferung zur Abholung in der Führerscheinstelle |
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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