Anwärterbefugnis und Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
Kurzbeschreibung
Sie möchten Personen als Fahrlehrer/in der Klasse BE ausbilden? Dafür benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis, zunächst in Form einer befristeten Anwärterbefugnis.
Bitte beachten Sie: Für die Antragstellung ist ein Termin zwingend erforderlich.
Beschreibung
Wer Personen ausbildet, die eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrererlaubnis. Diese wird in zwei Schritten erteilt:
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Anwärterbefugnis (befristet auf 2 Jahre) – nach bestandener Fachkundeprüfung
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Fahrlehrererlaubnis (unbefristet) – nach bestandener Lehrprobe in Theorie und Praxis
- Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)
- Fahrlehrer-ausbildungsordnung (FahrlAusbO)
Immer erforderlich (zum Termin oder zur späteren Nachreichung):
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Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
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Geburtsurkunde
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Lebenslauf
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Ärztliches Zeugnis für Klasse C1 gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV
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Augenärztliches Zeugnis gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
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Ablichtung des EU-Kartenführerscheins
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Nachweis über die Vorbildung gemäß § 7 FahrlG
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Teilnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
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Anforderungsschreiben für das erweiterte Führungszeugnis (wird im Termin ausgehändigt; damit können Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen)
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Ohne Termin ist keine persönliche Vorsprache möglich
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Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit dem Anforderungsschreiben der Führerscheinstelle beantragt werden
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Die praktische Ausbildung nach Erhalt der Anwärterbefugnis muss in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule erfolgen
Die Anwärterbefugnis und anschließende Fahrlehrererlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber
- mindestens 21 Jahre alt ist
- geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Fahrlehrers als unzuverlässig erscheinen lassen
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
- die Fahrerlaubnis der Klassen B seit mind. 3 Jahren (keine Probezet) und Klasse BE
- innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist
- die fachliche Eignung durch Prüfungen gem. § 8 FahrlG nachgewiesen hat
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über das Online-Terminvergabesystem.
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Im Termin: Prüfung der Voraussetzungen und Übergabe des Anforderungsschreibens für das Führungszeugnis
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Nach bestandener schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Prüfung: Erteilung der Anwärterbefugnis (befristet auf 2 Jahre)
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Nach praktischer Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule und bestandener Lehrprobe: Erteilung der unbefristeten Fahrlehrererlaubnis
Name | Typ | Kosten |
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Anwärterbefugnis / Fahrlehrererlaubnis | Keine Angabe | 45,20 EUR |
Leistung | Gebühr |
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Anwärterbefugnis / Fahrlehrererlaubnis | 45,20 € |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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