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Anwärterbefugnis und Fahrlehrererlaubnis Klasse BE

Kurzbeschreibung

Sie möchten Personen als Fahrlehrer/in der Klasse BE ausbilden? Dafür benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis, zunächst in Form einer befristeten Anwärterbefugnis.

Bitte beachten Sie: Für die Antragstellung ist ein Termin zwingend erforderlich.

Beschreibung

Wer Personen ausbildet, die eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrererlaubnis. Diese wird in zwei Schritten erteilt:

  1. Anwärterbefugnis (befristet auf 2 Jahre) – nach bestandener Fachkundeprüfung

  2. Fahrlehrererlaubnis (unbefristet) – nach bestandener Lehrprobe in Theorie und Praxis

  • Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG)
  • Fahrlehrer-ausbildungsordnung (FahrlAusbO)

Immer erforderlich (zum Termin oder zur späteren Nachreichung):

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)

  • Geburtsurkunde

  • Lebenslauf

  • Ärztliches Zeugnis für Klasse C1 gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV

  • Augenärztliches Zeugnis gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)

  • Ablichtung des EU-Kartenführerscheins

  • Nachweis über die Vorbildung gemäß § 7 FahrlG

  • Teilnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte

  • Anforderungsschreiben für das erweiterte Führungszeugnis (wird im Termin ausgehändigt; damit können Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen)

  • Ohne Termin ist keine persönliche Vorsprache möglich

  • Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit dem Anforderungsschreiben der Führerscheinstelle beantragt werden

  • Die praktische Ausbildung nach Erhalt der Anwärterbefugnis muss in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule erfolgen

Die Anwärterbefugnis und anschließende Fahrlehrererlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber

  • mindestens 21 Jahre alt ist
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Fahrlehrers als unzuverlässig erscheinen lassen
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
  • die Fahrerlaubnis der Klassen B seit mind. 3 Jahren (keine Probezet) und Klasse BE
  • innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist
  • die fachliche Eignung durch Prüfungen gem. § 8 FahrlG nachgewiesen hat

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über das Online-Terminvergabesystem.

  1. Im Termin: Prüfung der Voraussetzungen und Übergabe des Anforderungsschreibens für das Führungszeugnis

  2. Nach bestandener schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Prüfung: Erteilung der Anwärterbefugnis (befristet auf 2 Jahre)

  3. Nach praktischer Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule und bestandener Lehrprobe: Erteilung der unbefristeten Fahrlehrererlaubnis

Name Typ Kosten
Anwärterbefugnis / Fahrlehrererlaubnis Keine Angabe 45,20 EUR
Leistung Gebühr
Anwärterbefugnis / Fahrlehrererlaubnis          45,20 €

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