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Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüssel 95)
Beschreibung
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) enthält die Fahrerlaubnis-Schlüsselnummer 95 bei gewerblicher Nutzung der Lkw- oder Bus-Klasse nach dem Berufskraftfahrerqualifierungsgesetz (BKrFQG).
Die FQN-Karte ersetzt die Eintragung auf dem Kartenführerschein seit dem 23.05.2021.
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Führerschein
- ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund, wenn nicht gleichzeitig Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt wird
- Qualifikations- bzw. 35-stündiger Weiterbildungsnachweis nach dem BKrFQG im Original
Wurde die Fahrerlaubnisklasse Klasse 3, C1, C vor dem 10.09.2009 (auch nach Neuerteilung) bzw. Klasse D1, D vor dem 10.09.2008 erteilt, sind nur Weiterbildungsnachweise erforderlich.
Die Beantragung kann nur in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.
Ein Modul je 7 Unterrichtsstunden kann nach Prüfung eines ADR-Scheins (Gefahrgut oder Tierhaltung) § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 4 BKrFQV mit erhöhter Gebühr angerechnet werden.
Die Schlüsselnummer 95 wird für 5 Jahre befristet, entgegen Dokumenten-Angabe siehe jedoch Fristen im Zusammenhang mit Corona (siehe Link).
Was bedeutet "gewerbliche Nutzung"? In welchen Fällen ist die Schlüsselnummer 95 nach einer speziellen Schulung bzw. Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich?
"Neben Güterkraftverkehrsunternehmen können auch Werkverkehr betreibende Unternehmen sowie nur gelegentlich tätige Aushilfsfahrer von dieser Verpflichtung betroffen sein. Wer sich auf die Ausnahmeregelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) (z.B. die sogenannte "Handwerker-Regelung" des § 1 II Nr. 5 BKrFQG) berufen will, muss im Falle einer Kontrolle sicher sein und auch nachweisen können, dass die - sehr auslegungsbedürftigen - Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden."
Zitat des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zum Thema Berufskraftfahrerqualifikation. Unter dem Link finden Sie auch einen Vortrag des BAG, in dem Vorschriften und Ausnahmen ausführlich benannt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der IHK Köln unter dem Suchbegriff Berufskraftfahrerqualifikation.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.
Warum spricht man in diesem Zusammenhang über "Module"?
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist alle 5 Jahre nachzuweisen. Sie umfasst 35 Stunden, entweder komplett am Stück (z.B. Mo-Fr) oder in 5 Einheiten zu je 7 Stunden ("Module").
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Erstantrag oder Veränderung, per Direktversand Karte | $kosten.typ | 27,50 EUR |
Ersatz (Verlust, Diebstahl, Beschädigung) | $kosten.typ | 32,90 EUR |
zusätzlich bei Express-Bestellung | $kosten.typ | 7,68 EUR |
Prüfung ADR-Schein (Gefahrgut oder Tierhaltung) | $kosten.typ | 7,00 EUR |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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