Wartungsarbeiten

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Fahrzeugverkauf

Beschreibung

Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis zugelassen sind. Der Verkauf eines Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei nicht erforderlich.

  • §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Kaufvertrag/Veräußerungsanzeige (Kopie)

Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Verkaufsanzeige unverzüglich erforderlich.

Ist mein Fahrzeug dadurch abgemeldet?
Nein, jedoch wird die Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges durch die Behörde überwacht.

Muss ich weiter Kfz-Steuer bezahlen?
Ja, die KFZ-Steuer entfällt erst bei der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs.

Auf welchem Wege können Veräußerungsanzeigen eingereicht werden?

  1. persönlich (Abgabe in den Zulassungsstellen Bergheim oder Hürth)

  2. per Briefpost (Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen)

  3. per Fax

  4. per eMail: zulassung@rhein-erft-kreis.de