Führerschein Erstantrag

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Führerschein Erstantrag

Beschreibung

Ein Führerschein wird erstmalig (d.h. ohne Vorbesitz irgendeines Führerscheins) beantragt.

  • Vorsprache nur mit Termin möglich
  • Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • ein biometrisches, aktuelles Passfoto (Größe 35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
  • ggf. Anlage bei Beantragung mehrerer Klassen  
  • Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: 
    • Sehtest-Bescheinigung 
    • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min)
  • Führerschein mit der Schlüsselnummer B197:
    • Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe (ist beim TÜV vor Ablegen der Prüfung vorzulegen)
  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17; s. Dienstleistung "Begleitetes Fahren ab 17 beantragen"):
    • Anlage BF 17 unter Angabe der Begleitperson
    • Anlage BF 17 (Einverständnis Begleitperson)  
  • Für die weiteren Klassen siehe Dienstleistung "Führerschein erweitern"

Nach 1 1/2 Wochen kann der Prüfauftrag bereits erteilt werden, wenn Sie Ihren Antrag direkt in der Führerscheinstelle in Bergheim per Express stellen (erhöhte Gebühr in Höhe von 7,68 €); das Expressverfahren kann nicht bei den kreisangehörigen Städten beantragt werden.

Sie haben 1 Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages Zeit, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen. 12 Monate ab bestandener Theorie- muss die praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden werden. Anderenfalls verfällt Ihre theoretische Prüfung, Ihr Antrag und je nach Vertrag Ihr Ausbildungsverhältnis mit der Fahrschule.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist nur innerhalb von 2 Jahren nach vollständiger Fahrerlaubnisprüfung möglich.

Aktuell kommt es auf Grund einer Vielzahl von Anträgen zu längeren Bearbeitungszeiten von ca.4-6 Wochen.

Die persönliche Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers ist erforderlich wegen der Unterschrift für den Kartenführerschein.

Wie alt darf ein Sehtest bei Antragstellung sein?
Maximal 2 Jahre.

Kann die Fahrerlaubnisprüfung auch in einer Fremdsprache abgelegt werden?
Ja. Auf dem Antrag können Sie angeben, in welcher Fremdsprache (abschließend aufgeführt) Sie die Fahrerlaubnisprüfung ablegen möchten.

Wie lange ist die "Erste-Hilfe-Bescheinigung" gültig?
Ein Leben lang.

Wer stellt die Mofa-Prüfbescheinigung aus?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis. Die Fahrschule beantragt die Abnahme der Prüfung direkt beim TÜV Rheinland.
Der TÜV möchte sich ggf. jedoch über die Eignung erkundigen und verweist die Mofa-Bewerber dazu an den Rhein-Erft-Kreis.
Für die Bescheinigung an den TÜV inkl. Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Anfrage wird eine Gebühr von 8,40 € berechnet.

Warum habe ich nach der Prüfung keinen Führerschein erhalten?
Wenn der Führerschein nach der Prüfung nicht ausgehändigt wurde, weil Sie z.B. im Besitz eines Führerscheins sind oder eine andere Prüfung als vorher angemeldet absolviert haben, erhalten Sie vom TÜV eine Prüfungs-Bescheinigung (Weißes Blatt). Diese Prüfungs-Bescheinigung kann per E-Mail zugeschickt werden (fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de) ein vorläufiger Führerschein folgt dann per Post (Dauer ca.1-2 Wochen/ Gebühr 9,00 €). Alternativ kann der Termin "Prüfungsbescheinigung vorlegen" gebucht werden um den vorläufigen Führerschein vor Ort ausgestellt zu bekommen (Gebühr 9,00 €). Ggf. muss auch ein neuer Karten-Führerschein bestellt werden (Gebühren insg. 21,54 €). Der neue Karten-Führerschein folgt dann nach ca. 4 Wochen per Post. 

 

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen. Die Abholung ist ausschließlich in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich. Falls Sie den Führerschein für eine andere Person abholen wollen, bringen Sie bitte den Personalausweis sowie eine Vollmacht mit.

  • 43,90 € oder 44,70 € (falls mit der Erteilung der Kl. A1, A2, A, B, BF17, BE erstmals die Probezeit beginnt)
  • 28,60 € zusätzlich bei Antragstellung B197 (siehe Hinweis auf Antrag)
  • 7,68 € zusätzlich für Express-Antrag in der Führerscheinstelle