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Führerschein erweitern
Beschreibung
Eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis kann um zusätzliche Klassen erweitert werden.
- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend.
- Für die Klasse B96 bei Vorbesitz der Klasse B:
- Führerschein der Klasse B
- Teilnahmebescheinigung der Fahrschule über erfolgte Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV
- Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung (Bei Vorbesitz der Brille, 01 bzw. 01.06 im Führerschein bitte Besonderheiten beachten.)
- Die Sehtestbescheinigung darf maximal zwei Jahre alt sein.
- Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Zeugnis (Anlage 6 Nr. 2.1 FeV), darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- Das augenärztliche Gutachten darf maximal zwei Jahre alt sein.
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV), darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
- Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung
- Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:
- Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV), nicht älter als 1 Jahr
- (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (nur bei der Stadtverwaltung zu beantragen)
Nach 1 1/2 Wochen kann der Prüfauftrag bereits erteilt werden, wenn Sie Ihren Antrag direkt in der Führerscheinstelle in Bergheim per Express stellen (erhöhte Gebühr in Höhe von 7,68 €), nicht bei der Stadt möglich.
Aktuell kommt es auf Grund einer Vielzahl von Anträgen zu längeren Bearbeitungszeite von ca.4-6 Wochen.
Wird bei der Erweiterung in jedem Fall ein neuer EU-Kartenführerschein erstellt?
Ja.
Kann der Führerschein auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden?
Ja.
Muss bei der Abholung der aktuelle Führerschein vorgelegt werden?
Ja, dieser wird bei der Abholung einbehalten.
Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen (Ausnahme: Klasse B96).
Die Klasse B96 wird in der Führerscheinstelle beantragt, da die Fahrerlaubnis sofort erteilt werden kann.
Hat sich Ihre Sehkraft verbessert, so dass die Auflage Brille (01, 01.06) im Führerschein ausgetragen werden kann, reichen Sie bitte ein "Augenärztliches Zeugnis anstatt einer Sehtestbescheinigung" für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T ein.
Da sich die Tagessehschärfe kurzfristig positiv beeinflussen lässt, wird für die Austragung der Auflage ein Sehtest vom Optiker nur mit einem zusätzlichen Nachweis (augenärztliche Bescheinigung einer Laser-OP o.a.) akzeptiert.
Haben Sie die Schlüsselnummer 95 (Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis) in ihrem Führerschein eingetragen? Diese kann seit dem 23.05.2021 nicht mehr in Ihren Führerschein eingetragen werden. Setzen Sie sich bitte mit der Führerscheinstelle in Verbindung, um zu klären, wann Führerschein und Fahrerqualifierungsnachweis (95) bestellt werden sollen, da der TÜV nicht beide Karten aushändigt.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Führerschein erweitern | $kosten.typ | 43,90 EUR |
falls mit der Erteilung der Kl. A1, A2, A, B, BF17, BE erstmals die Probezeit beginnt | $kosten.typ | 44,70 EUR |
für Klasse B96 (= mit Anhänger) | $kosten.typ | 52,69 EUR |
zusätzlich 7,68 € für Express-Antrag in der Führerscheinstelle
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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