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Führerscheineintrag B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm
Beschreibung
Seit dem 01.01.2020 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B196. Ein Pkw-Fahrer darf mit dieser im Inland Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm führen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (vergleichbar Klasse A1)
- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis
- Führerschein
- biometrisches Passbild
- Nachweis über erfolgte Fahrerschulung
Der Antrag kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Bergheim gestellt werden.
Der vorläufige Führerschein ist nur im Inland gültig.
- mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B - mind. 25 Jahre alt - Fahrerschulung in einer Fahrschule ohne Prüfung (4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Praxis)
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Führerscheineintrag B196 | $kosten.typ | 52,69 EUR | bei Ausstellen eines vorläufigen Führerscheins und direkter Zusendung des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei in bis zu 2 Wochen |
erneute Vorsprache | $kosten.typ | 38,60 EUR | bei erneuter Vorsprache zum Austausch der Führerscheine nach ca. 2-3 Wochen (E-Mail-Benachrichtigung) |
Kostenunterschied: 9,00 Euro für vorläufigen Führerschein, 5,09 € Direktversand durch Bundesdruckerei
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-43630 - Fax:
02271 83-33622 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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