Geschützte Tiere kennzeichnen

Umstellung Servicekonto.NRW auf Bund.ID

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BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Geschützte Tiere kennzeichnen

Beschreibung

Auf Grundlage der Bundesartenschutzverordnung sind die meisten artgeschützten Tiere zu kennzeichnen.

Vögel tragen i.d.R. geschlossene Fußringe, wobei diese von bestimmten Verbänden ausgegeben werden. Streng geschützte Reptilien wie z.B. europäische Landschildkröten werden meist durch Fotodokumentation gekennzeichnet. Streng geschützte Säugetiere können mit Mikrochip-Transponder versehen werden. 

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie

Müssen artgeschützte Tiere zwingend gekennzeichnet werden?
Ja, mit Ausnahme besonders geschützter Reptilien, Amphibien und Säugetiere. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist ein Identifikationsnachweis und belegt zusammen mit den Dokumenten die legale Herkunft.

Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist einzelfallabhängig und wird per Gebührenbescheid festgesetzt. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson