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Gesundheitsberatung nach Prostituiertengesetz
Beschreibung
Gesundheitliche Beratung nach §10 – Prostituiertenschutzgesetz:
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Verhütungsmethoden
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Kondompflicht
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Impfberatung
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Hygiene
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Zwangskontext
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Ausstiegsmöglichkeiten
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Angebote externer Beratungsstellen
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Informationen zu Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
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10 Prostituiertenschutzgesetz
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Gültiger Personalausweis
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Gültige Aufenthaltserlaubnis bei nicht EU-BürgerInnen
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Aktuelles Passfoto
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Aktueller Impfausweis
Arbeiten erst nach Beratung und Ausstellung eines gültigen Gesundheitsausweises möglich
- Halbjährliche Beratung bei < 21-Jahren
- Jährliche Beratung > 21 Jahren
Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.
Volljährigkeit (18 Jahre)
Termin: Telefonisch, in Absprache mit dem Ordnungsamt,
Beratung
Ausstellung des Gesundheitsausweises
Beratung nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Kostenlos
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Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-15327
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-15392
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13224
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