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Gesundheitsberatung nach Prostituiertengesetz

Beschreibung

 Gesundheitliche Beratung nach §10 – Prostituiertenschutzgesetz:

  • Verhütungsmethoden

  • Kondompflicht

  • Impfberatung

  • Hygiene

  • Zwangskontext

  • Ausstiegsmöglichkeiten

  • Angebote externer Beratungsstellen

  • Informationen zu Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs

 

  • 10 Prostituiertenschutzgesetz

  •  Gültiger Personalausweis

  •  Gültige Aufenthaltserlaubnis bei nicht EU-BürgerInnen

  •  Aktuelles Passfoto

  •  Aktueller Impfausweis

Arbeiten erst nach Beratung und Ausstellung eines gültigen Gesundheitsausweises möglich

  • Halbjährliche Beratung bei < 21-Jahren
  • Jährliche Beratung > 21 Jahren

Die Beratung ist vertraulich, sodass auch Not- und Zwangslagen angesprochen werden können.

Volljährigkeit (18 Jahre)

Termin: Telefonisch, in Absprache mit dem Ordnungsamt,

 

Beratung

Ausstellung des Gesundheitsausweises

Beratung nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Kostenlos

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen