Zulassung eines importierten Neufahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Zulassung eines importierten Neufahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"

Beschreibung

Ein Neufahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland soll zugelassen werden.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente
    (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
    Bei Zulassungen auf eine GbR: Von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Gutachten nach § 21 StVZO)
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten nach § 21 StVZO oder CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung
  • Ausländischer Fahrzeugbrief, sofern vorhanden, andernfalls ist eine Bescheinigung vom Hersteller/Verkäufer, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsdokumente ausgestellt wurden, vorzulegen
  • Verzollungsnachweis
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads oder vor Ort, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers
    Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
  • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll

Die Zulassung erfolgt bei Vorsprache.

Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (z.B. kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad)

Kann ich mein Fahrzeug auch bei der Behörde meines Zweitwohnsitzes zulassen?
Nein, die Fahrzeugzulassung ist nur bei dem Straßenverkehrsamt des Hauptwohnsitzes möglich.

Name Typ Kosten
Zulassung $kosten.typ 30,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.