Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"

Beschreibung

Ein gebrauchtes Fahrzeug, das in einem "Nicht-EU-Land" gekauft wurde und für das gültige ausländische Zulassungsdokumente vorliegen, soll zugelassen werden.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente
    (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
    Bei Zulassungen auf eine GbR: Von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Gutachten nach § 21 StVZO)
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten nach § 21 StVZO oder CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung)
  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische/s Kennzeichenschild/er
  • Verzollungsnachweis
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads,nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers
    Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
  • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges (siehe Download)

Bei Umzug in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges, welches bisher im Ausland zu gelassen ist, muss die Umschreibung auf ein deutsches Kennzeichen unmittelbar erfolgen. Eine Karenzzeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung (Umschreibung) des Fahrzeuges durchgeführt.

Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (z.B. kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad)

Kann ich mein Fahrzeug auch bei der Behörde meines Zweitwohnsitzes zulassen?
Nein, die Fahrzeugzulassung ist nur bei dem Straßenverkehrsamt des Hauptwohnsitzes möglich.

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Name Typ Kosten
Zulassung $kosten.typ 27,60 EUR

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.