Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)

Beschreibung

Fahrzeuge, die zum Beispiel nach jahreszeitbedingter Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden sollen.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) /Betriebserlaubnis (nur wenn das Kennzeichen oder die Halterdaten oder der Kennzeichenzusatz (Saison, H-Kennzeichen, E-Kennzeichen) sich ändert)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
  • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Wiederzulassung des Fahrzeuges durchgeführt.

 

Reichen die Plaketten auf den Kennzeichenschildern als Nachweis für die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung aus?
Nein, die Vorlage des Haupt- und des Abgasuntersuchungsberichtes ist erforderlich.

Kann ich die bisherigen Kennzeichenschilder wieder verwenden?
Ja, wenn die Kennzeichenkombination reserviert ist und die Kennzeichenschilder in einem ordnungsgemäßen Zustand sind (leserlich, rostfrei, etc.)

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Name Typ Kosten
Zulassung $kosten.typ 23,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.