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Versicherungsschutz erloschen

Beschreibung

Sie haben die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt und Ihre Versicherung informiert uns als Ordnungsbehörde über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht oder nicht regelmäßig an die Versicherung zahlen, wird diese Sie zur Zahlung auffordern. Sollten Sie diesen Aufforderungen jedoch nicht rechtzeitig nachkommen, wird die Versicherung die Zulassungsstelle über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unterrichten. 

Die Zulassungsstelle wird per Ordnungsverfügung den Betrieb des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen und die unverzügliche Außerbetriebsetzung verlangen. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist erst nach Prüfung und Freigabe der Zulassungsstelle sowie Vorlage einer gültigen Versicherungsbestätigung in Form einer EvB-Nummer möglich. Erst nach der Freigabe durch die Zulassungsstelle darf das Fahrzeug wieder genutzt werden.

Falls Sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Zulassungsstelle unverzüglich die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges anordnen und das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausschreiben.

Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss uneingeschränkter Versicherungsschutz bestehen. 

Zuständige Einrichtungen