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Versicherungsschutz erloschen
Beschreibung
Sie haben die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt und Ihre Versicherung informiert uns als Ordnungsbehörde über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht oder nicht regelmäßig an die Versicherung zahlen, wird diese Sie zur Zahlung auffordern. Sollten Sie diesen Aufforderungen jedoch nicht rechtzeitig nachkommen, wird die Versicherung die Zulassungsstelle über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unterrichten.
Die Zulassungsstelle wird dann per Ordnungsverfügung den Betrieb des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung untersagen und die unverzügliche Außerbetriebsetzung verlangen. Eine Nutzung des Fahrzeuges ist erst nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung in Form einer EvB-Nummer möglich, die der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
Falls Sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Zulassungsstelle unverzüglich die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges anordnen und das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausschreiben.
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss uneingeschränkter Versicherungsschutz bestehen.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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