Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Amtsärztliche BegutachtungenBeschreibung
Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Daneben werden ärztliche Aufgaben in anderen Bereichen wie Hygiene und Umwelt, Medizinalaufsicht und Prüfungen und bei Beratungsangeboten (Aids, Impfungen, Behinderte etc.) wahrgenommen.
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte)
- Verfügbare ärztliche Befunde wie beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.
Wer wird begutachtet?
Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.
Was wird begutachtet?
- Amtsärztlicher Dienst:
Gutachten werden im amtsärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:
- Einstellungen,
- Dienstfähigkeiten,
- Heilmaßnahmen,
- Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
- Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
- Beihilfefragen,
- sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage
- Sozialärztlicher Dienst
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.
Geprüft werden zum Beispiel:
- Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit,
- Ernährungszulagen,
- Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten,
- Durchführung von Heilmaßnahmen,
- Wohnungsproblemen,
- Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen
Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.
Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Termin nur nach Vereinbarung !!
Sekretariate für Terminvereinbarungen:
- 02271 83 15327
- 02271 83 15329
- 02271 83 15344
Je nach Untersuchungsumfang gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-15327
- Telefon:
-