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Amtsärztliche Untersuchung

Beschreibung

Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

 

  • Auftragsschreiben vom Dienstherren/ Dienstherrin
  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • Anamnesebogen vom Gesundheitsamt (wird mit dem Termin zugesendet)
  • Ärztliche Befunde wie (beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs Rechnungen, Bescheide anderer Behörden usw.)

Wer wird begutachtet?

Der amts- und sozialärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.

Was wird begutachtet?

  • Amtsärztlicher Dienst:

Gutachten werden im amtsärztlichen Dienst vor allem erstellt zu:

  1. Einstellungen,
  2. Dienstfähigkeiten,
  3. Heilmaßnahmen,
  4. Haft- und Verhandlungsfähigkeiten,
  5. Übernahmen ins Beamtenverhältnis,
  6. Beihilfefragen,
  7. sonstige Gutachtenaufträge entsprechend der jeweiligen rechtlichen Grundlage
  • Sozialärztlicher Dienst

Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder der Arge festgestellt.

Geprüft werden zum Beispiel:

  1. Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
  2. Ernährungszulagen (auf Anforderung z.B. durch das Jobcenter),
  3. Teilnahme an gemeinnützigen Arbeiten (auf Anforderung z.B. durch ein Gericht),
  4. Durchführung von Heilmaßnahmen (auf Anforderung z.B. durch das Sozialamt der Städte),
  5. Wohnungsproblemen,
  6. Begutachtung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgungen

Die amtsärztliche Untersuchung ist eine medizinische Begutachtung des Bewerbers. Sie wird angewendet, wenn es zum Beispiel um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geht, bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit oder die Versetzung in den (frühzeitigen) Ruhestand.

Durch die amtsärztliche Untersuchung soll ein aktueller medizinischer Befund erhoben werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden daher insbesondere die gesundheitliche Vorgeschichte und akute Erkrankungen erfragt.

Darüber hinaus werden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen ausgewertet.

Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

Termine nur nach Vereinbarung !!

Sekretariate für Terminvereinbarungen:

  • 02271 83 15327
  • 02271 83 15329
  • 02271 83 15344

Je nach Untersuchungsumfang gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises.

Zuständige Einrichtungen