Katzenschutzverordnung
Beschreibung
Die Katzenschutzverordnung ist am 15.01.2020 in Kraft getreten. Danach sind alle Personen, die im Rhein-Erft-Kreis Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von 4 Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung.
Die Registrierung muss bei den Melderegistern TASSO oder FINDEFIX erfolgen.
Katzenschutzverordnung des Rhein-Erft-Kreises
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
39@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Tierschutz/Tiergesundheit
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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- Telefon:
02271 83-13919 - E-Mail:
39@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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