Katzenschutzverordnung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Katzenschutzverordnung

Beschreibung

Die Katzenschutzverordnung ist am 15.01.2020 in Kraft getreten. Danach sind alle Personen, die im Rhein-Erft-Kreis Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von 4 Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung.

Die Registrierung muss bei den Melderegistern TASSO oder FINDEFIX erfolgen.

Katzenschutzverordnung des Rhein-Erft-Kreises

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson