Verlust Betriebserlaubnis Mofa/Anhänger

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Verlust Betriebserlaubnis Mofa/Anhänger

Beschreibung

Die Betriebserlaubnis eines Mofas, Anhängers oder einer Arbeitsmaschine ist verlustig und soll ersetzt werden.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Bescheinigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde
  • ggf. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
  • ggf. vom Fahrzeughersteller ausgestellte Ersatzbetriebserlaubnis
  • Bescheinigung eines Kfz-Sachverständigen über die Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeuges
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wird durch die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erstellung einer Ersatzbetriebserlaubnis erteilt. Die Betriebserlaubnis an sich wird in erster Linie durch den Hersteller und in Ausnahmefällen durch den TÜV Rheinland ausgestellt.

Die Betriebserlaubnis für z.B. ein Mofa ist vergleichbar mit dem Fahrzeugschein bei einem PKW. Sie ist mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorzulegen.

Die Zulassungsstelle Hürth hat Samstags nicht geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.

An wen wende ich mich, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?

Bitte nehmen Sie, zwecks Ausstellung der Ersatzbetriebserlaubnis, Kontakt mit dem Fahrzeughersteller auf. Sofern dieser für die Ersatzausstellung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde benötigt, erhalten Sie dort den entsprechenden Vordruck, der durch die Zulassungsbehörde abgestempelt wird. Eine Abstempelung kann nur erfolgen, wenn durch eine Bescheinigung der Polizei nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug nicht gestohlen und durch eine Bescheinigung eines Kfz-Sachverständigen nachgewiesen wird, dass sich das Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet.

Was mache ich, wenn der Hersteller nicht helfen kann oder nicht mehr existiert?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte sofort an die Zulassungsbehörde. Diese prüft den Sachverhalt und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie noch benötigen. Nach positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens, stellt Ihnen die Zulassungsbehörde einen Auftrag für den TÜV Rheinland aus, zwecks Ausstellung einer Ersatzbetriebserlaubnis.

Es wird eine Grundgebühr i.H.v. 12,80 € erhoben.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

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