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Verbraucherbeschwerde melden

Beschreibung

Haben Sie Probleme mit einem Lebensmittel? Haben Sie etwas Verdorbenes oder falsch gekennzeichnete Produkte gekauft oder gegessen? Haben Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben festgestellt? Wir nehmen Beschwerdeproben an und entnehmen im Geschäft Vergleichsproben, damit ggf. die Ursache für Ihre Beschwerde möglichst rasch behoben werden kann. Natürlich führen wir auch Verdachtskontrollen in Lebensmittelbetrieben aufgrund von fundierten Hinweisen durch.

Die Durchführung einer Verdachtskontrolle aufgrund von Beschwerden über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben erfolgt unverzüglich. Die Untersuchung einer Beschwerde- bzw. Verfolgsprobe erfolgt in der Regel durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland.

Kennzeichnungselemente des Lebensmittels, Kaufdatum, Name und Ort des Lebensmittelgeschäftes bzw. des Gastronomiebetriebs, ggf. Produkt, das untersucht werden soll.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Beschwerdeproben nur in begründeten Ausnahmefällen bei Ihnen abholen können.

Entsprechende Produkte, die untersucht werden sollen, müssen deshalb grundsätzlich in das Kreishaus nach Bergheim gebracht werden.

Sie können Ihre Verbraucherbeschwerde anonym melden.

Ihnen entstehen weder für die Untersuchung von Beschwerdeproben noch für die Entnahme und Untersuchung von entsprechenden Verfolgsproben Kosten.

Auch die Durchführung einer Verdachtskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen