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Untersuchung von Seiteneinsteigern
Beschreibung
Für alle nach NRW zugereisten Kinder und Jugendliche besteht eine zehnjährige Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen mit Vollzeitunterricht. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder und Jugendlichen im Flüchtlingsstatus ab der Zuweisung zu einer Gemeinde.
Vorschulkinder, welche bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im Rahmen der regulären Einschulungsuntersuchung für das Folgejahr erfasst.
Ältere schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen vor Aufnahme in eine Schule im Rahmen von Seiteneinsteigeruntersuchungen dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes vorgestellt werden. In beiden Fällen ist eine Terminabsprache notwendig.
Die Untersuchung erfasst den körperlichen Entwicklungsstand einschließlich der Sinnesorgane, sowie die Kontrolle des Impfschutzes.
- Meldebescheinigung
- Personalausweis mit Lichtbild
- Untersuchungsbogen und Impfausweis aus Erstaufnahmeuntersuchungen
- Impfpass des Heimatlandes
- Vorsorgeuntersuchungen des Heimatlandes
- Arztberichte, Untersuchungsbefunde, soweit vorhanden
- nach Möglichkeit: Dolmetscher
Wer wird untersucht?
Alle schulpflichtigen Kinder mit festem bzw. zugewiesenem Wohnort im Rhein-Erft-Kreis. Für Kinder in Notunterkünften besteht noch keine Schulpflicht.
Wann erfolgt die Untersuchung?
Wo erfolgt die Untersuchung?
Den Ort der Untersuchung entnehmen Sie bitte der Einladung zum Untersuchungstermin.
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Kinder- und Jugendgesundheitsdienste
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-15494 - E-Mail:
info@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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