Die Online-Vorgänge i-Kfz stehen Ihnen ab sofort in der Rubrik Onlinedienstleistungen der folgenden Dienstleistungsbeschreibungen zur Verfügung:
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Ausnahmen vom Sonn- und FeiertagsfahrverbotBeschreibung
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen kann die Genehmigung sofort ausgestellt werden.
Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu stellen, wo sich der Betriebs- bzw. Wohnsitz befindet.
Antragsvordruck, bei Dauererlaubnis zusätzlich:
- Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
- Bestätigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Möglichkeit der fristgerechten
Schienenbeförderung
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die Genehmigung sofort ausgestellt.
Ansprechpartner der kreisangehörigen Städte:
- Stadt Bedburg
Herr Heinrichs
Tel.: 02272/402-615
g.heinrichs@bedburg.de - Stadt Bergheim
Tel.: 02271/89-0
verkehr@bergheim.de - Stadt Brühl
Tel.: 02232/79-0
verkehr@bruehl.de - Stadt Elsdorf
Tel.: 02274/709-0
strassenverkehrsbehoerde@elsdorf.de - Stadt Erftstadt
Tel.: 02235/409-0
ordnungsamt@erftstadt.de - Stadt Frechen
Tel.: 02234/501-0
verkehr@stadt-frechen.de - Stadt Hürth
Tel.: 02233/53-0
ordnungsamt@huerth.de - Stadt Kerpen
Tel.: 02237/58-0
ordnungsamt@stadt-kerpen.de - Stadt Pulheim
Herr Freimuth
Tel.: 02238/808-680
tiefbauamt@pulheim.de - Stadt Wesseling
Herr Feuersänger
Tel.: 02236/701-1224
tfeuersaenger@wesselings.de
Ansprechpartner Rhein-Erft-Kreis: - Frau Abts
Die Höhe der Gebühr ist bei der zuständigen Kommune zu erfragen.
Zuständige Einrichtung
- Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - Fax:
02271 83-33621 - E-Mail:
straßenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13623
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E-Mail: ute.abts@rhein-erft-kreis.de
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