Wohn- und Teilhabegesetz Beratung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wohn- und Teilhabegesetz Beratung

Beschreibung

Der Rhein-Erft-Kreis berät und überwacht alle Wohn- und Betreuungsangebote, die den Zweck haben, volljährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und Betreuungsleistungen zur Verfügung stellen (Betreuungseinrichtungen, früher: Heime genannt).

Die Beratung erfolgt 

  • in Angelegenheiten, die den Betrieb einer Betreuungseinrichtung betreffen
  • für alle betroffenen Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben
  • für alle Betreuer, Angehörigen und Interessierten
  • für diejenigen, die künftig eine Betreuungseinrichtung betreiben möchten.

Die Beratung erfolgt auch hinsichtlich der Bewertung der Frage, ob eine alternative Wohnform jenseits der "klassischen Heime", z.B. "Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen" als Betreuungseinrichtungen gelten und damit der staatlichen Aufsicht unterliegen.

Informationen zu erforderliche Unterlagen werden im Beratungsgespräch bekanntgegeben.

  • Frau Spohr
    Abteilungsleitung

Beratung und Überwachung von Wohn- und Betreuungsangeboten

  • Frau Bawa (Brühl und Frechen)
  • Herr Krieger (Bergheim, Bedburg)
  • Frau Kante (Kerpen)
  • Herr Dutz (Pulheim und Erftstadt)
  • Frau Siefer (Hürth und Wesseling)
  • Frau Wintz (Eingliederungshilfe- Elsdorf, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling)
  • Frau Kranz (Elsdorf)
  • Frau Aster (Eingliederungshilfe- Bedburg, Bergheim, Brühl, Frechen und Erftstadt einschließlich der anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
  • Frau Momburg (WBA- Pflegesachverständige)
Name Typ Kosten
Beratung für betroffene Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben $kosten.typ kostenfrei

Beratungen für Betreiber bzw. künftige Betreiber von Betreuungseinrichtungen können gebührenpflichtig sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen